Wer bekommt das Geld nach Auflösung der Lebensversicherung?

6 Antworten

Hallo Franzietr,

das eine sehr interessante Frage. Es gibt hier mehrere Leistungsarten zwischen denen du bei einer Lebensversicherung unterscheiden musst. Ich habe sie für dich mal grob in zwei Punkte zusammengefasst: 

1.) einer Auszahlung der Ablaufleistung (Erlebensfallleistung) und Auszahlung einer Leistung bei Tod der versicherten Person (Todesfallleistung)

2.) einer Auszahlung des Rückkaufswertes bei Kündigung des Vertrages

Bevor ich genauer auf deine Frage eingehe, möchte ich dir zur besseren Verständlichkeit noch grundsätzliche Infos zu einer Lebensversicherung mit an die Hand geben.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen unterscheiden Versicherungen zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten.

Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber eines Vertrages. Er ist der Träger aller Rechte und Pflichten des Vertrages. Das bedeutet, dass er beispielweise für die Beitragszahlung verantwortlich ist oder das Recht hat die Vertragsänderungen durchzuführen oder auch das Bezugsrecht zu ändern.

Das Risiko einer Versicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Im Todesfall oder bei Erleben des Ablauftermins der versicherten Person kommt die Versicherung zur Auszahlung.

Zu den Leistungsarten unter Punkt 1:
Der Versicherungsnehmer kann entscheiden wer das Geld zum Auszahlungstermin (Ablauf der Versicherung) erhalten soll, das regelt der Versicherungsnehmer über ein sogenanntes Bezugsrecht. Ebenfalls entscheidet der Versicherungsnehmer, wer das Geld im Todesfall der versicherten Person erhalten soll. Der Bezugsberechtigte hat dann im Leistungsfall (Ablauftermin bzw. Todesfall) Anspruch auf die Versicherungsleistung. Ganz wichtig: Das Bezugsrecht endet mit dem Ablauf- bzw. Kündigungstermin der Versicherung. Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person nach dem Auszahlungstermin, hast du keine Ansprüche als Bezugsberechtigter auf die Auszahlungssumme.
Der Versicherer bestätigt dem Versicherungsnehmer das Bezugsrecht schriftlich zum Beispiel im Versicherungsschein oder einem Nachtrag zum Versicherungsschein.

Zur Leistungsart unter Punkt 2:
Bei Kündigung kann der Versicherungsnehmer bestimmten wer die Leistung erhält. Dies bestimmt der Versicherungsnehmer in den meisten Fällen bereits im Kündigungsschreiben, indem er eine Bankverbindung angibt auf die die Versicherungsgesellschaft die Leistung überweisen soll.

Ich hoffe meine Antwort hilft Dir weiter.

Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team

Hallo Franzietr,

bei Vertragsabschluss gibt der Versicherungsnehmer normalerweise an wer die Leistung aus dem Vertrag bei Fälligkeit erhalten soll.

Hat der Versicherungsnehmer keine Angaben zum Bezugsrecht gemacht, erfolgt die Auszahlung in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.

Daher einfach einmal in die Police bzw. in die Versicherungsbedingungen schauen oder beim Versicherer direkt anfragen.

Bei staatlich geförderten Verträgen kann auch gesetzlich bestimmt sein wer bezugsberechtigt sein soll.

Viele Grüße

Heike vom Social Media-Team

Das kommt drauf an....grundsätzlich der Versicherungsnehmer....kann aber auch anders sein zB, wenn die Versicherung abgetreten wurde

Man muss wohl Unterscheiden was für eine Lebensversicherung es ist. Normalerweise der Versicherungsnehmer. Es sei denn es gibt einen begünstigten

Was bitte verstehst du unter Auflösung?
Vorzeitige Kündigung, Todesfall oder Suizid der versicherten Person, Auflösung nach Beitragsfreistellung usw. usw.

Gruß siola55