Wer begutachtet und behebt Schimmel an oberer Zimmerecke in Mietwohnung.?

8 Antworten

Nicht Lüften sind die üblichen Ausreden. 

natürlich sollte regelmäßig ein Luftaustausch stattfinden für 10 min die Fenster komplett öffnen und wieder Schließen vor allem im Winter Spart mehr Heiz Energie ein als Fenster auf Kipp.

Trotzdem würde ich ein Handwerker kommen lassen. Trockenbauer,Maurer oder gar ein Gutachter. Meistens sind die Firmen auf Schimmelbildung Spezialisiert da sie auch die Probleme beheben.

Schimmelbildung kann auch entstehen wenn das Gebäude zu sehr abgedichtet ist und die Feuchtigkeit nicht mehr durch die Bausubstanz entweichen kann weil es durch Fassaden Dämmung, neue Fenster u Rahmen usw zu dicht geworden ist um einen Dampfdruckausgleich zu ermöglichen. 

Informationen bekommst du sogar überm Mieterschutzbund. 

Mit Vermutungen komst du nicht weiter. Tatsächlich wäre der Vermieter nur dann zu Mangelbehebung verpflichtbar, wenn du ein Gutachten vorlegst, dass der Schimmel in seiner Verantwortung läge, etwa duch mangelhafte Bausubstanz.

Sein Vortrag, diese Schimmelbildung entsteht durch mangelndes Heizen und Lüften ist durchaus wahrscheinlich, sonst würde sich das Schadensbild tatsächlich weitaus großflächiger ausbreiten als nur in den Ecken, wo tatsächlich bevorzugt Kondeswasserbildung Schimmel entstehen lässt :-O

G imager761

Wer begutachtet und behebt Schimmel an oberer Zimmerecke in Mietwohnung.?
Begutachten: Mieter , Vermieter, Gutachter usw.
Beheben: Mieter, Vermieter, Fachfirma.
Wer das bezahlen muss hängt davon ab ob es ein baulicher Mangel oder falsches Lüften des Mieters ist.

An der äußeren rechten Seite der Wohnung oben in der Ecke bilden sich schwarze Flecken, Der Vermieter sagt, das käme wegen nicht lüften.

Typisch Aussage von Vermietern die stimmen kann aber auch falsch sein kann.

 Ich habe mir das aber mal angeschaut und gesehen dass darüber genau der Balkon einer anderen Wohnung ist. Ich vermute dass bei Starkregen das Wasser durch Ritze in der Balkondecke fließt und dies den Schimmel verursacht.

Du bist kein Gutachter und Vermutungen helfen da nicht aber das hier vielleicht:

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nichtverantwortlich zu sein 

 Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nichtausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auchbaulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einemwichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständigerMieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegenFeuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass diesauf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falschesLüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellterSachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten desMieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte derSachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, diemöglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab.Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnensind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist.Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dassdie Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen.Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigengeforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass dieFeuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldiggeblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

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Man muss folgendes machen:

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfall sentsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.

MfG

johnnymcmuff

Ein undichter Balkon verursacht in der Regel Wasserflecken mit sich stark abzeichnenden Rändern. Ist das nicht vorhanden, so kann es sich um Raumluftkondensatbildung handeln. Diese tritt jedoch immer nur in der Heizperiode auf, wenn sich feuchtwarme Raumluft an kühlerer Oberfläche durch Auskühlung ihrer mitgeführter Feuchte entledigt. Bei diesem Prozeß entstehen in der Regel keine sich scharf abzeichnenden Wasserflecken. Eventuell liegt beides vor, wenn Undichtigkeiten in der Balkonabdichtung zur Auffeuchtung von eventuell eingebauten Dämmstoffen führen, so dass der Dämmwert des Bauteils partiell hinüber ist und sich deshalb innen Kondensat niederschlägt. Die Ursache lässt sich also nur durch einen Fachmann vor Ort herausfinden. Zur Behebung der Ursache muss dann die entsprechende Fachfirma (durch die Hausverwaltung, bzw. den Eigentümer) beauftragt werden.

Meine Meinung: Flachdächer und Balkone/Terassen über beheizte Wohnräume sind bauphysikalisch immer sehr problembehaftet und führen über kurz oder lang zu Bauschäden, bedingt durch die starken Temperaturunterschiede und dem Niederschlagswasser, welches im Winter gefriert und den Bau zerstört.

Schimmel breitet sich schnell aus. Mache ein Gedächtnisprotokoll vom Anschauen mit dem Vermieter, die reden sich immer auf zu wenig lüften heraus. es ist anzunehmen, dass Schimmel in deiner wohnung immer ein Problem war, der nur schnell überstrichen wurde und du kannst ihn jetzt erst sehen. der vermieter muss das wissen. Alles schriftlich und mit fotos festhalten. Geh zum  Anwalt, mieterschutzbund, dort wird dir geholfen. du musst gleich tätig werden und es nicht verschleppen. es kommt jetzt die Jahreszeit mit viel Feuchtigkeit und du trägst die konsequenzen. Wo Schimmel herkommt, wird ganz unterschiedlich bewertet und gemessen. Ich hatte einen teuren,aber sehr qualifizierten Gutachter, der genau vermass und trotzdem lief der Prozeß auf einen Vergleich hinaus. Die mietminderung musste ich fast komplett zurückerstatten. aber ich hätte eher etwas tun sollen, mich nicht hinhalten lassen und meine Selbstversuche mit allerhand teuren mitteln und Handwerkern waren ebenfalls erfolglos, da der Schimmel unter dem Putz saß und nur durch eine generalsanierung in den Griff zu kriegen war. Wehre dich. Lass dir nicht in die Schuhe schieben, du seist daran schuld. Du kannst auch ein Protokoll über lüften erstellen, und ein Gerät, das die Luftfeuchtigkeit misst, ist ebenfalls sinnvoll.