Wer begutachtet Risse in der Wand?

5 Antworten

Wandrisse sind i.d.R. Ergebnisse von Baugrundveränderungen. Deren Ursachen sind sehr komplex. Sie müssen richtig erkannt sein, um dauerhafte Reparaturen zu gewährleisten. Diese Beurteilung obliegt erfahrenen Bausachverständigen. Dabei gibt es öffentlich be-stellte und vereidigte SV, die auf Anforderung den Gerichten zur Verfügung stehen müs-sen. Durch diesen Sachverhalt sind sie auch relativ teuer. Im Gegensatz dazu gibt es freie SV (ich), die diesem Zwang nicht unterliegen. Ihre Qualifikation ist genauso gut oder schlecht wie die der Ersteren, in der Regel sind sie aber preiswerter. Selbst in einem Rechtsfall können sie von Richter vereidigt werden und stehen damit den Ersteren in nichts nach. Mit dem Wegfall der Honorare für Gutachter (6.Novelle 2009 zur HOAI) gibt es unmittelbar keinen gesetzlichen Rahmen mehr, die Honorare sind frei verhandelbar. Dem am nächsten kommt noch das Justiz-Vergütungs- und Entschädigungs-Gesetz (JVEG). Hier wären bei vergleichbarer Tätigkeit (Honorargruppe 6-8) mind. 75 €/h anzu-setzen. Die Praxis zeigt aber immer wieder, daß selbst erfahrene Bauhandwerker Bauingenieure oder Architekten der Komplexität dieser Sachlage nicht entsprechen können. Hier gilt es also zum eigenen Vorteil, nicht den mühelosesten Weg bei deren Auswahl zu beschreiten. Mein erster Tip ist das sofortige Anbringen von Gipsblomben mit Datumsangabe. Deren Verhalten ergibt schlüssige Angaben zur Ursachenfindung. Bei Rückfragen googlen Sie meinen Namen (hier herrscht Werbeverbot). Dort finden Sie meine Kontaktdaten. Viel Erfolg. Uwe Wiemer

lass dir angebot von bausachverständigen machen,der kann das sagen und auch wie lang das überwacht werden muss/soll

Das kommt drauf an: 1. Wie alt ist das Haus 2. Steht es in einer Bergbaugegend 3. Finden z.Zt. Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Nachbarschaftr statt 4. usw. usf.

Lass Dich bei der zuständigen Handwerkskammer beraten, von dort bekommst Du auch den Sachverständigen-Nachweis

Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Auf den Homepages der Architektenkammern werden Architekten benannt, die als Sachverständige bestellt sind.

Handwerker als Sachverständige kommen grundsätzlich auch in Frage. Allerdings verfügen sie i. d. R. lediglich über Kenntnisse ihres eigenen Berufsfeldes, während Architekten als Sachverständige aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung und einer meist langjährigen Tätigkeit als Bauleiter umfassendere Kenntnisse des gesamten Bauwesens besitzen.

Die Kosten eines Gutachtens hängen vom Aufwand ab und lassen sich ohne Kenntnis des konkreten Falles nicht beziffern.

Das machen Bausachverständige. In der Gebührenordnung HOAI sind die Honorare für Gutachter ersatzlos gestrichen worden. Die meisten orientieren sich aber noch immer an dieser (an was auch sonst?) und berechnen 75,00 €/Stunde, obwohl das Honorar nun frei vereinbar ist.