Wenn z. Bdie Mutter Fremdgeht wer kriegt dann das Sorgerecht wenn die Eltern sich dann trennen und wenn beide Elternteile sterben wer kriegt da das Sorgerecht?

8 Antworten

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sorgerecht haben beide eltern, wenn sie verheiratet sind. trennen sich die eltern oder lassen sich scheiden, dann behalten sie das gemeinsame sorgerecht.

es bekommt derjenige das kind, der die gewohnte umgebung und das soziale umfeld erhält. oder wenn darüber streitigkeiten herrschen bestimmt es ein gericht.

wenn beide eltern sterben geht das kind ins heim und das sorgerecht geht erstmal ans jugendamt. danach können familienmitglieder sich melden ob sie das kind aufnehmen wollen und es wird geprüft werden ob sie geeignet sind.

Fremdgehen hat nichts mit der Entscheidung zutun wer das Sorgerecht bekommt. Nur weil eine Frau ihrem Mann fremdgeht bedeutet das nicht das sie nicht in der Lage ist sich um das Kind zu kümmern. Mütter bekommen meistens das Sorgerecht wenn es aufgeteilt wird.

Sterben beide Elternteile kann ein Verwandter das Sorgerecht bekommen. Ansonsten eben das Jugendamt und das Kind kommt ins Heim.

Heute bekommen in der Regel beide das Sorgerecht.

Auch wenn ein sorgeberechtigter Elternteil fremd geht, behält er dennoch das Sorgerecht.

Für den Fall das beide Elternteile versterben, können die Eltern eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen und damit kund tun, wen sie als Sorgeberechtigten für ihr Kind wünschen. Allerdings wird das Familiengericht immer prüfen, ob diese Verfügung auch Bestand haben wird und das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist. Deswegen sollte man genau überlegen und begründen, warum eben diese Person ausgewählt wurde.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/sorgerecht-tod-der-eltern-wie-kann-man-sein-kind-absichern

Wird der gewünschte Vormund vom Gericht nicht anerkannt oder gibt es eine solche Verfügung erst gar nicht, dann bestimmen Gericht und Jugendamt über einen geeigneten Vormund für das Kind.

üblicherweise geteiltes Sorgerecht - Verschuldensprinziip gibt es beim Sorgerecht nicht

wenn die Eltern sterben - eine geeignete Person (erstmal bis zur Entscheidung das Jugendamt)

Hallo Karus438sel,

fremdgehen ist kein Grund, das Sorgerecht anzuzweifeln.

Versterben beide Elternteile, bestellt das Familiengericht einen Vormund als gesetzlichen Vertreter.

Eltern können einen "Wunschvormund" bestimmen, indem sie für den Fall des Falles eine Sorgerechtsverfügung treffen.

Näheres dazu liest du hier:

https://www.scheidung.de/warum-sollte-ich-nach-meiner-scheidung-eine-sorgerechtsverfuegung-fuer-mein-kind-treffen.html

Der Text betrifft nicht nur Scheidungsfälle, sondern jeden Elternteil, der für das Kind vorsorgen möchte.

Alles klar?

iurFRIEND

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es gibt keine wunschvormunde und auch keine solchen verfügungen. die werden vom gericht nicht beachtet oder weiter betrachtet. es können sich familienmitglieder dafür melden und dann wird geprüft.

Selbstverständlich gibt es Sorgerechtsverfügungen. Selbstverständlich beachte ich diese als Richter und weiche nur davon ab, wenn es dem Kindeswohl nicht gerecht wird. Damit will ich ja gerade vermeiden, dass sich irgendwelche Familienmitglieder "melden" und die Vormundschaft beantragen.