Wenn wir schon bei Arbeitszeugnissen sind. Wie findet ihr dieses?

4 Antworten

Das ist ein gutes Zeugnis, jedoch achten manche Arbeitgeber kaum noch darauf, da es schon 15 Jahre alt ist. In 15 Jahren kann sich ja viel ändern!

Die Arbeitgeber werden eher auf aktuellere Arbeitszeugnisse schauen.

Dein Alter wäre auch wichtig. Falls du z.B. von deinem 20. Lebensjahr bis zum 40. Lebensjahr dort gearbeitet hättest und jetzt 55 wärst, dann würde das gut rüber kommen, da der neue Arbeitgeber sieht, dass du es 20 Jahre gut durchgehalten hast.

Falls du nur weniger als 1 Jahr dort beschäftigt warst oder nur ein paar Monate, dann wird das Zeugnis kaum berücksichtigt.

Das ist so nicht richtig!

Ein erfahrener Personaler schaut sich immer alle (!) Zeugnisse eines Kandidaten an, und bildet sich dann ein Urteil.

Hey,
In meinen Augen ist das ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis. Ich hab keine Formulierung gefunden, die schlechter als 2 ist und sonst auch keine negativ zu interpretierenden Kommentare.

LG

Ich hab keine Formulierung gefunden, die schlechter als 2 ist und sonst auch keine negativ zu interpretierenden Kommentare.

Du kennst ja auch nicht das gesamte Zeugnis.

@Duseltier

Vielleich, aber ich kenne den Teil, den ich bewerten sollte, und das habe ich gemacht ;-)

@Markus275

Das reicht bei einer Zeugnisbewertung aber nicht - die Ratgeber dürfen auch ruhig weiterdenken und die Unwissenheit des Fragestellers verdeutlichen!

Ordentliches Zeugnis, schöne 2.

So nicht zu beurteilen, da nur Teile des Zeugnisses vorliegen!

@verreisterNutzer

Du kennst das ganze Zeugnis ? Dann mal her damit.

@soissesnunmal

Was soll dieser sinnlose Kommentar?

@verreisterNutzer

Gleichfalls, meiner war jedenfalls keine Absicht. Dachte nur, oben wäre der komplette Zeugnistext geschrieben worden und glaubte durch deinen Kommentar, dass es vielleicht noch in einer anderen Frage den Rest gibt. Alles klar soweit ?

@soissesnunmal

Was heißt hier "gleichfalls"?

Mein Kommentar war (im Gegensatz zu Deinem) nicht sinnlos - ich habe deutlich geschrieben, dass das Zeugnis nicht vollständig vorliegt!

Aber dies sollte sich nun geklärt haben.

Wenn der Fragesteller nun immer noch wissen möchte, wie sein Zeugnis zu bewerten ist, sollte er es hier noch einmal anonymisiert, aber vollständig (!) -von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift- einstellen.

@verreisterNutzer

Locker nightstick, locker. Bin doch gar nicht auf Krawall gebürstet. Ist halt die Kommunikationsform "Schreiben", bei der oft was falsch verstanden werden kann. Wollte nur erfahren, wieso du

ich habe deutlich geschrieben, dass das Zeugnis nicht vollständig vorliegt!

das weißt ? Hat sich mir nicht erschlossen. Obwohl ich deutlich gelesen habe.

Insofern:

Aber dies sollte sich nun geklärt haben.


Leider nein. Ist aber auch egal. Neue Frage neues Glück.

@soissesnunmal

Dann mache ich mir jetzt auch noch die Arbeit und erkläre es Dir:

Ein zu bewertendes Arbeitszeugnis muss deshalb vollständig vorliegen, weil in jedem Teil (das fängt bei der Überschrift an und hört beim Ausstellungsdatum / der Unterschrift auf) durch bestimmte Formulierungen, Weglassungen usw. sog. "versteckte Botschaften" für den Zeugnisleser -sprich für die Unternehmen, bei denen sich der Zeugnisempfänger bewirbt- enthalten sein können.

Beispiele:

° Die Überschrift (das Wort Zeugnis/Arbeitszeugnis/Praktikumszeugnis/Ausbildungszeugnis) darf weder gesperrt geschrieben und/oder unterstrichen, noch mit Sonderzeichen (z.B. Anführungs-/Ausrufezeichen etc.) gekennzeichnet sein.

° Die Aufzählung (insbesondere die Vollständigkeit und Reihenfolge) der Tätigkeiten sagt auch eine Menge über die Qualität des Mitarbeiters aus.

° Das Ausstellungsdatum muss mit dem tatsächlichen (arbeitsrechtlichen) Austrittsdatum übereinstimmen.

° Die Unterschrift muss von einem ranghöheren (und dafür berechtigten) Firmenvertreter geleistet sein.

° usw. usw.

==> Wenn dies (wie in diesem Fall) nicht vorliegt, kann man ein Arbeitszeugnis schlichtweg nicht beurteilen!

Ist die Sache für Dich nun vielleicht etwas klarer, @soissesnunmal ?

Danke alles klar wieder was gelernt. Dachte nicht, dass es so strenge Anforderungen bei privaten gibt. Nochmals dank wir lesen uns.

Gastorientiert - das bedeutet, dass du dich um die Gäste gekümmert hast und dir Ihre Anliegen wichtig waren. Also definitiv etwas Positives

Ach ja, "definitiv positiv"? Dafür müsste man das gesamte Zeugnis kennen, besonders die Auflistung seiner Aufgaben... Ob nämlich ein Bühnentechniker besonders gastorientiert arbeiten sollte, wage ich mal zu bezweifeln...