Wenn vermutlich die Umwälzpumpe kaputt ist, kann ich für die Diagnose einen Fachbetrieb beauftragen?
Hallo, liebe Wissenden,
bei uns wurde im Februar die GasHeizung gewartet. Der Monteur, dem ich dabei "ein bisschen über die Schulter geschaut" habe, hat mir mündlich die Auskunft gegeben, dass nach allem Anschein die Umwälzpumpe nicht mehr richtig funktioniert.
Exakt an diesem Tag lief dann die Heizung viel schneller an und das Warmwasser kam dann erst nach 01:40 aus der Leitung. Meine Frau muß, wenn sie um 05:30 duschen will, das Wasser immer 03:30 auf voller Hitze laufen lassen, bis es heiß aus der Dusche kommt
Vorher war immer sofort = < 20 Sekunden um diese Uhrzeit warmes WAsser da.
Der Heizungsbetrieb, dem ich telefonisch das Problem geschildert habe, meinte, dass alles darauf hindeutet, dass die Umwälzpumpe kaputt ist.
Den VM haben wir mehrfach schriftlich mit Terminsetzung angemahnt, das Problem zu beheben. Wir haben auch schon die Miete gemindert um 5% und 3x 5% Zurückbehaltung ausgeübt. Die einzige Reaktion des VM war, dass er es in Abrede gestellt hat, dass das Problem existiert, da die Heizungswartung ja ordnungsgemäß durchgeführt wurde - und es gar nicht sein könne, dass - außerdem hätten die MIeter im EG sich nicht darüber beschwert - was klar ist, weil bei denen aufgrund Leitungslänge das warme Wasser ja früher aus der Leitung kommt.
Auch 2 Videos, die von unterschiedlichen Entnahmestellen an unterschiedlichen Tagen und und zu unterschiedlichen Zeiten gemacht wurden und auf youtube gestellt wurden, haben den VM nicht dazu gebracht uns zu glauben und aktiv zu werden.
Frage 1: Können wir jetzt selbst einen Heizungsfachbetrieb beauftragen, eine Analyse und Diagnosen zu machen - auf unsere Kosten? (Nicht, dass wir es nicht dürfen, "die heilige Sankt Heizung" des Herrn VM von einem Fachbetrieb anfassen zu lassen)
Frage 1b: Muß das der Fachbetrieb sein, der die Heizung immer wartet oder kann das auch ein anderer sein? (Sinnvoll wäre wohl das Original, ich weiß)
Frage 2: Nehmen wir an, die Umwälzpumpe ist kaputt, können wir in diesem Fall die Kosten der Diagnose auf den Vm abwälzen? Er hat sich ja geweigert, das anschauen zu lassen und wenn der Fehler dann faktisch feststeht, kommt er dann in die Zahlpflicht?
Frage 3: Was können wir tun, damit der VM hier tätig wird? Weitere Mietkürzungen sind nicht mehr möglich, da wir schon insgesamt die Miete wegen einer falschen NK-Abrechnung und Guthaben aus NKA um fast eine MM gekürzt haben und weitere Kürzungen dann dazu führen würden, dass mehr als eine MM aussteht und wir somit die fristlose Kündigung riskieren würden.
Ich hab mal was von einer Klage auf Mängelbehebung gelesen, was ist das, wie geht das und wieviel kostet uns das? Wenn wir gewinnen, muß unser Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten! Theagle
5 Antworten
Es gibt hier vermutlich 2 Zirkulationspumpen - eine für den Heizbetrieb und eine für die WW-Versorgung. Bei einer Heizungswartung werden diese Pumpen nicht "gewartet". Sie sind eigentlich wartungsfrei.
Deshalb sind die Ausflüchte des Vermieters nicht verwertbar, wenn er auf die ordnungsgemäße Wartung der Heizungsanlage verweist.
Du kannst als Mieter nicht in die Heizungsalnlage mit einer Instandsetzung eingreifen z.B. mt einer Ersatzvornahme. Auch hättest du keinen Zugang zum Heizungsraum (normalerweise)
Bliebe nur die Instandsetzungsklage (Klage auf Mangelbehebung) > das solltest du einem RA überlassen.
Dort sind Absperrventile fürs Wasser und für Partybetrieb nachts länger heizen kann die Heizung auch eingestellt werden.
Das sagt doch nichts über die Zugangsberechtigung aus. Deine Wasserzufuhr kannst du vermutlich auch in der Wohnung abstellen.
hier das Foto, ist das unten in der Mitte die Umwälzpumpe? Die hat so einen Riesenzeiger vor einer Skala, der sich immer wieder hin und herbewegt hat früher.
Die Warmwasser-Zirkulationspumpe befindet sich rechts im Bild. Die blau-schwarze!
Die Pumpe links hat nur mit dem Heizungsbetrieb zu tun.
ok, vielen Dank, und wie kann ich die zum Arbeiten "zwingen" Oben 3x WW voll laufen lassen? Bin jetzt weg, kann erst heute abend wieder antworten.
Ich würde davon die Finger lassen. Das ist Vermietersache. Wenn etwas kaputt geht, bezahlst du...:-)
Die Pumpe soll wie gesagt ständig laufen, damit man immer zügig Warmwasser zapfen kann. Bei der Heizungswartung wird diese Pumpe normal nicht angefasst. Sie ist wartungsfrei.
Zum Umfang der Wartung gehört aber die Funktionskontrolle der Pumpen.
Wir haben bspw. an der Zirkulationspumpe eine Zeitschaltuhr. Sie schaltet morgens reichtzeitig ein und abends irgendwann aus.
Vielleicht gibt es sowas bei Euch auch und man müßte nur die Zeit anders einstellen.
Der Einbauort ist etwas doof, weil man sein Ohr nicht dran halten kann. Aber man spürt evtl. auch mit der Hand, ob sie arbeitet oder nicht.
Nur so eine Idee, hat der Wartungsmensch evtl. die Pumpe, im Rahmen der Wartung, vom Strom getrennt und vergessen wieder sie wieder zu verbinden?
Liebe Anitari, das ist eine SEHR HILFREICHE ANTWORT. Das werde ich prüfen, ja das wäre wirklich sehr einfach, wenn es so ist. Bin jetzt weg, kann erst heute abend wieder antworten.
Alles in der Art schon erlebt;-) Einmal hatte der Wartungsmensch vergessen die Anlage von Dauerbetrieb wieder auf Normalbetrieb umzustellen. Da lief die Anlage, ehe wir das bemerkt haben, ca. 14 Tage rund um die Uhr auf Hochtouren.
Zunächst lässt sich eine defekte Umwälz- oder Zirkulationspumpe leicht erkennen: Arbeitet sie nicht, hört man das an ihr.
Wieso prüft man das nicht erst einmal an der Pumpe direkt nach, bevor man erst mal alles falsch macht, ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen und Mietkürzung mit Kündigungspotential inklusive, bevor man das zweifelsfrei feststellt? Weil ein verkaufstüchtiger Handwerker das mündlich mal andeutete, der den Auftrag gerne hätte?
Danke. Wir haben das Ergebnis, wie ausführlich geschildert. Das Wasser kommt erst nach 01:40 warm aus der Leitung. Warum wir es nicht selber prüfen? Weil ich gar nicht weiß, was im Heizungsraum die Umwälzpumpe ist! Aber wenn ich das wüßte, würde ich es ja tun. Ich gehe mal fotografieren. Nützen wird es aber auch nix, da der VM mir ja sowieso nicht glaubt.
Das Mängelbeseitigungsverfahren ist nicht unberechtigt. Die Diagnose obliegt nicht den Mietern. Das ist Vermietersache. bezüglich dem Warmwasser gibt es klare Richtwerte, die von Gerichten anerkannt wurden. der Vermieter muss handeln.
Danke, Blackzumba. Ich lade mal das Foto hoch. Es hat sich trotz Warmwasserentnahme im OG nichts getan, wenn das unten in der MItte die Umwälzpumpe ist.
Was kann ich in der Wohnung laufenlassen, machen, ... damit die Umwälzpumpe in Aktion treten muß?
Aber dem VM vorwerfen, sie wäre kaputt und gleich die Miete kürzen kannst du? Staat den VM dazu zu befragen oder ob er schon die Heizung auf Sommerbetrieb umgestellt hat? Die meisten M machen das genau umgekehrt :-O
Hier mal Fotos zu Heizungsumwälzpumpen, vlt. ist eure dabei: https://www.google.de/search?q=heizungsumw%C3%A4lzpumpen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe\_rd=cr&ei=apk7WdjWNIaD3gPz3ZvgCw#q=heizungsumw%C3%A4lzpumpen&tbm=shop
sorry, aber irgendwie kommt es mir vor, dass Du meinen genauen Post nicht richtig gelesen hast. NOchmal: Heizungswartung. Von diesem Abend an jedes Mal 15 Liter Wasser in den Ausguß wenn wir WW brauchen, bei der Dusche sind es 40 Liter und 3-5 Minuten warten, bis es warm wird, vorher immer alles bestens. VM höflich gebeten, das zu überprüfen, eine rüde Ablehnung erhalten, "DAs kann gar nicht sein!!!", nochmal gemahnt mit Fristsetzung, keine Reaktion mehr, nochmal gemahnt mit erneuter Fristsetzung, wieder keine Reaktion, Mietkürzung angekündigt, keine Reaktion, nochmal Nachfrist, keine Reaktion, Miete gekürzt um 28 € + 84 € Zurückbehaltung, keine Reaktion. Was würdest Du jetzt machen als Mieter???
Natürlich kann man die Miete nach Fristsetzung kürzen, wenn das Warmwasser verspätet aus der Leitung kommt. Nochmal: Die Diagnose obliegt dem Vermieter. Und genau der muss handeln, oder auf Miete verzichten. Der Mieter ist hier im Recht, ohne eine Diagnose stellen zu müssen.
Die Zirkulationspumpe läuft übrigens ständig. Da muss man nichts machen.
jedes Mal 15 Liter Wasser in den Ausguß wenn wir WW brauchen, bei der Dusche sind es 40 Liter
An der Wasserverschwendung seid ihr aber selbst schuld. Sammelt das Wasser und nehmt es z. B. für Toilettenspülung, Blumengießen und anderen Wasserbedarf, wo nicht unbedingt frisches Wasser aus der Leitung nötig ist. Allein für Toilettenspülung braucht man je Tag bestimmt 30 Liter.
kann man machen, muss man aber nicht. Deutschland verbraucht zu wenig Wasser....und wir haben genug davon.
Wenn du jemanden beauftragst, musst du die Rechnung bezahlen.
Das klingt tatsächlich nach einer defekten Zirkulationspumpe.
Was habt ihr denn überhaupt? Eine eigene Heiztherme in der Wohnung oder eine Zentralheizung?
Das die Pumpen nicht gewartet werden ist klar. Allerdings gehört die Funktionskontrolle zum Umfang der Wartung. Meine Heizungsfirma macht das jedenfalls bei der Wartung.
Ich frage mich auch wie man als Mieter in den Heizungsraum kommt bzw. was man dort überhaupt zu suchen hat.