Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt hat und man ausgezogen ist und Monate danach hat er immer noch nicht die Wohnung verwendet. Welcher Anspruch besteht?

9 Antworten

Das ist eine schwierige Sache, Du kannst natürlich versuchen zu klagen, den Beweis musst Du aber auch erbringen.

Es gibt da ein BGH-Urteil, hier mal ein Link:

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/vorgetaeuschter-eigenbedarf/

MfG

johnnymcmuff

und was heisst schadenersatz ...  ich denke mal da bräuchte ich rechnungen von umzugsunternehmen die ersetzt werden.  oder was ist dann schadenersatz pauschaliert wenn ich keine rechnungen habe, da alles selbst gemacht.

@ThomasAral

Du musst erstmal nachweisen, dass er Eigenbedarf vorgetäuscht war.

Welcher Anspruch besteht?

Keiner :-(

Bestand im Zeitpünkt der Kündigung ein "berechtigtes Interesse, (...) die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu benötigen", reicht die aus.

Auf das Datum oder den tatsächlichen Einzug des Berechtigten käme es hingegen nicht an es sei denn, man könnte nachwesien, das die Gründe rechtsmißbräuchlich vorgeschoben wären.

Will die Tochter die Wohnung nicht mehr, weil sie den Studienort plötzlich wechselte, der Enkel  nun doch zu seiner Freundin zieht, der Sohn Nachwuchs erwartet, für den die Wohnung zu klein wäre, die Mutter nach Schlaganfall die Treppen nicht hochkäme oder einen Sanierung vorgenommen würde, ist das eben so.

Selbst wenn im Sommer ein Mieter in eine Luxuswohnung zöge, müsste man nachwesien, das der VM genau das wußte und so vorhatte, als er EB-Kündigung aussprach.

G imager761

solange der Vermieter die Wohnung nicht an eine fremde Person vermietet und Du nicht nachweisen kannst, dass die Kündigung nur "vorgeschoben" war - gar nichts !

Vielleicht wird die Wohnung ja renoviert oder die Mutter musste ins Heim ?

Deinen Anspruch müsstest Du vor Gericht einklagen und da wird es problematisch, denn der Vermieter kann mit Sicherheit glaubhaft machen, dass er vorhatte, die Mutter aufzunehmen.

Anwalts- und Gerichtskosten kommen auf Dich zu - das lohnt sich nicht.

Lass es einfach

Der Eigenbedarfsgrund muss zum Zeitpunkt der Kündigung gegeben sein. Wenn dieser nach Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt, hast du keinerlei Anspruch, es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Eigenbedarf real niemals gegeben war.

Fällt der EB bereits während der Kündigungsfrist weg, wäre der Vermieter verpflichtet gewesen, das dem Mieter mitzuteilen und gegebenenfalls seine Kündigung deshalb zurückzunehmen. Dann entfiele ebenso eine evtl. Schadenersatzforderung.