Wenn Rechnungen nach dem Sterbefall auf den Namen des verstorbenen ausgestellt wurde
mir wurde eine Rechnung vorgelegt mit der Bitte diese zu begleichen, jedoch wurde diese nach dem Tod meiner Schwester von einem Tierarzt ausgestellt auf den Namen meiner Schwester dieses veranlasste die sogenannte Beste Freundin, die den Hund meiner Schwester übernommen hat . Muss ich diese Rechnung nun Zahlen ??
8 Antworten
Wenn der Hund dem Erblasser gehöhrt hat, dann gehört der Hund zum Nachlass, d.h. er gehöhrt den Erben.
veranlasste die sogenannte Beste Freundin, die den Hund meiner Schwester übernommen hat
Es handelt sich hier um eine Geschäftsfühung ohne Auftrag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__677.html
Das heißt der Hund gehört noch den Erben, die Freundin versorgt den Hund derzeit nur. Dies ist zulässig, da man davon ausgehen kann, das der Erbe Intresse daran hat, das der Hund nicht stirbt.
Muss ich diese Rechnung nun Zahlen ?
Soweit der Tierarztbesuch einer ordnungsmäßigen Verwaltung und den mutmaßlichen Willen der Erben entsprach ja. Die Frage ist aber, ob die Freundin den Hund behalten möchte. In diesen Falle müßte sie sich nämlich mit den Erben einigen.
Wenn die Leistung offensichtlich nach dem Tod erbracht wurde; und nicht nachweisbar ist, dass der Auftrag vor dem Tod erteilt wurde, würde ich sagen nein, du musst nicht zahlen.
Die Rechnung geht den an, der die zugrundeliegende Leistung gegenüber dem Rechnungssteller verfügt hat.
hallo webya
die leistungen wurden teilweise nach dem Todeszeitpunkt ca 2 bis 4 tage
Die Erben dürfen die offenen Rechnungen/Schulden begleichen.