Wenn Polizei Autos nur mit Erlaubnis der Zentrale die Sirene und das Blaulicht einschalten dürfen wieso machen die es dann bei Verkehrskontrollen?

9 Antworten

Sowohl die Bundespolizei als auch die Länderpolizeien haben kraft Gesetz die Befugnisse in bestimmten Situationen Blaulicht und Einsatzhorn einzuschalten.

Jeder ausgebildete Polizist kennt die Rechtslage und weiß wann er es darf, er braucht dazu keine Erlaubnis irgendeiner Zentrale.

Die einzigen Organisationen bei denen ich es kenne, dass die Leitstelle die Einsatzfahrt und die Signale anordnet sind die Rettungsdienst.

Die Rettungsdienst fallen jedoch auch nicht unter § 35 Abs. 1 StVO, sondern unter Abs. 5. Sie haben nicht immer Sonderrechte, sondern nur bei Lebensgefahr und das entscheidet meines Wissens nicht der Fahrer, sondern die Leitstelle.

Damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt sind, dass da ein Polizeieinsatz bzw. eine Kontrolle stattfindet. Und eine solche Aktion geschieht dann sicherlich auch mit Erlaubnis der Einsatzzentrale.

Die Polizei braucht keine Erlaubnis der Einsatzzentrale für die Verwendung von Martinshorn und Blaulicht. Glaubst du die fragen erst bei der Einsatzzentrale nach das zu benutzen, wenn sie von einem Augenblick auf den nächsten in ein kriminalistisches Szenario involviert werden?

Doch die dürfen es nicht einfach einschalten ! Gerade bei ProSieben gezeigt

Die Erlaubnis gilt pauschal für eine ganze Reihe von typischen Einsatzfällen, außerdem bei Gefahr in Verzug.

Sonderrechte werden lediglich angemeldet, die Leitstelle weiß schließlich nichts vom Verkehr vor Ort.