Wenn mein Haus brennt und Nachbarhäuser werden in Mitleidenschaft gezogen. Wer Haftet? Privathaftpflicht? Elementarversicherung?

8 Antworten

Dein eigenes Gebäude ist durch die Gebäudeversicherung - Risiko Feuer abgedeckt.

Die Schäden an den Nachbarhäuser zum Teil deren Gebäudeversicherung - Risiko Feuer.

Den Rest - bei einem Einfamilienhaus deine Privathaftpflicht.

Alternativ - bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus eine bestehende Gebäudehaftpflichtversicherung, die bei einem 2-Familienhaus auch in der Privathaftpflichtversicherung beinhaltet sein kann.

Daher - bitte deine Versicherungsbedingungen lesen.

Elementardeckung hat nichts mit Brandschäden (Feuer) zu tun, sondern nur mit Rückstau, Überschwemmung, Vulkanausbruch oder Erdbeben.

Abhängig davon wer für den Schaden verantwortlich zu machen ist: 
Die Feuerversicherung der betroffenen Hausbesitzer,
deine Privathaftpflicht,
deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,

oder der Brandstifter
oder
oderoder

Einfach zuviele Optionen....

Da kommt die Feuerversicherung in der Wohngebäudeversicherung der Nachbarhäuser dafür auf wenn diese brennen. Für Folgeschäden deine Feuerversicherung, sofern mitversichert.

Du könntest aber tatsächlich in Regress genommen werden, wenn du für das Feuer haftbar gemacht werden kannst. Hier wird dann deine Privathaftpflicht regulieren, wenn es sich nicht um Vorsatz handelte, bzw. um grobe Fahrlässigkeit und diese nciht von deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist.

Gewerbe mal außen vor, aber da ist es im Haftpflichtfall ähnlich.


Gute Antwort aber diesen Teil

Für Folgeschäden deine Feuerversicherung, sofern mitversichert.

finde ich leicht irritierend. Das klingt als ob die Gebäudeversicherung des FS für Schäden an anderen Gebäuden aufkommt. Was sie natürlich nicht tut. 

@NamenSindSchwer

Hab ich mir im Nachhinein auch gedacht, dass das etwas irritierend ist.

Mit Folgeschäden meinte ich dann z.B. Flurschäden, Umweltschäden und solche Sachen am eigenen Gebäude und Grundstück.

@qugart

"Feuerschadenregressverzichtsabkommen"

@DerHans

Generell nur direkte Feuerschäden. Bei Flur- und sonstigen Sachschäden gilt das erstmal nicht. Also bei Folgeschäden.

Wie die Vorredner schon sagten: Grundsätzlich kommt es darauf an, wer haftbar zu machen ist - dessen Haftpflichtversicherung müsste dann zahlen, allerdings nur den Zeitwert.

Für den Wiederbeschaffungswert (oder wenn niemand haftbar ist) helfen die Gebäudeversicherungen UND die Hausratversicherungen (bei Firmen Inhaltsversicherungen) der Nachbarn. (Zumindest ist es selten, dass ein Haus abbrennt ohne dass es auch Hausrat erwischt.)

Die Feuerversicherer haben untereinander ein "Feuerschadenregressverzichtsabkommen"

Jede Gebäudeversicherung zahlt den entsprechenden Schaden.

Nur wenn jemand den Schaden schuldhaft verursacht hat, wird dessen persönliche Haftung geprüft.

Die Gebäudeversicherung trägt aber nur den reinen Gebäudeschaden, oder?

@emib5

Nein

Schau mal in deine Police ( z.B. Aufräumungs- und Abrisskosten)

Da ist eine ganze Menge zusätzlich aufgelistet

@DerHans

Und eben diese Kosten lösen in der Regel keine Regressansprüche aus. Folglich greift da das Abkommen nicht.

@qugart

Das Abkommen besteht zwischen den einzelnen Feuer-Versicherern.

Die jeweiligen Versichungsnehmer haben damit gar nichts zu tun.

Folgeschäden am Nachbargrundstück, gehe wiederum über DESSEN Feuerversicherung

@DerHans

Ich dachte die oben genannten Kosten beziehen sich auf das Abkommen. Dabei gings nur um abgedeckte Kosten in der Gebäudeversicherung.

@qugart

Das Feuer im Nachbarhaus ist für DESSEN Feuerversicherung wieder ein ganz normaler Feuerschaden mit sämtlichen Kostendeckungen

@Apolon

Was ist falsch? Dann musst du schon etwas dazu schreiben