Wenn man zu viel Geld überwiesen bekommt, was kann/ muss man da machen?

7 Antworten

Selbstverständlich darfst du das Geld nicht behalten, wenn es der Absender zurückfordert (und das kann Wochen dauern, bis die Buchhaltung einer großen Firma den Fehler entdeckt) noch darfst du es abheben, wenn die Summe nicht unentdeckt bleiben konnte noch du den Absender oder Zahklungszweck erkanntest :-)

Ich fände es fair wenn du, sofern möglich, den Absender selbst ermitteln kannst und auf den Fehler hinweist oder deiner Bank Bescheid gibst: so eine Fehlüberweisung kann dir auch mal passieren und du würdest dich bestimmt ärgern, wenn der Empfänger sich auch dumm stellt oder dein Geld schnell verpulvert und sich als entreichert dann weigert, den Betrag zu ersetzen :-O

Irgendwann kommt es raus - also gehe gleich den geraden Weg :-)

G imager761

Ehrlich währt am längsten. Man kann davon ausgehen, dass die das merken. Durch irgend eine Unstimmigkeit in der Tagesabrechnung. Dann sehen sie bald, wo zuviel vergütet worden ist. Ich würde mich mit der Zahlungsquelle in Verbindung setzen und das melden. Du wirst sehen, dass dann das gute Gewissen wirklich ein sanftes Ruhekissen ist. Wenn man nicht total abgebrüht ist, dann wird man sowieso nicht recht schlafen können. Und vom Arbeitgeber sowieso ! Sonst stehst Du ganz schief da ...

Du musst gar nichts machen - Nach Urteil des BAG ( Urteil vom 13.10.2010, 5 AZR 648/09) hat der Arbeitgeber zwar Anspruch auf die Rückzahlung, doch er muss diese auch geltend machen - hierbei sind Ausschlussfristen zu beachten und auch die Pfändungsfreigrenze.

doch er muss diese auch geltend machen - hierbei sind Ausschlussfristen zu beachten und auch die Pfändungsfreigrenze.

auf deutsch bitte^^

@Fischii21

Du mußt den Absender nicht freilwillig auf den Buchungsfehler hinweisen aber bei Rückforderung die Summe sofort zurücküberweisen.

Nach drei Jahren könnte der Absender die Summe nicht mehr verlangen.

Zahlst du es nicht zurück, kann er seine Forderung gerichtlich durchsetzen (Mahnbescheid) und dein Vermögen pfänden lassen. Dabei bleibt der Regelsatz der Sozialhilfe und notwendiger Hausrat (TV, PC, Kühlschrank) unpfändbar.

Aber mal ehrlich: So weit läßt du es nicht kommen und zahlst zurück, was dir nicht gehört, oder?

@Fischii21

Du informierst den Arbeitgeber über die Überzahlung - jetzt hat er für die Dauer der Ausschlussfrist (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, BGB) Zeit den Anspruch anzumelden. tut er das nicht, darfst du es behalten. Fordert er zurück, dann darf durch den Abzug nicht die Pfändungsfreigrenze unterschritten werden.

Ich hatte einen Fall mit einem Kollegen - ihm wurden zu viel bezahlten Lohn aus 10/2011 und 11/2011 und mehrere Korrekturen aus 2011 mit dem Gehalt 1/2012 abgezogen, so dass er nur 229€ bekam anstelle von 1100€. Der Tarifvertrag sieht eine Ausschlussfrist von 2 Monaten vor - somit waren die Abzüge im Januar 2012 unzulässig weil verjährt und er unterschritt die Pfändungsfreigrenze von 989€- die Verhandlung ergab, der AG muss zurückzahlen und schaut in die Röhre

@imager761

ja zahl ich ^^ wenn ich dann mal arbeiten gehen würde ;D bin noch ein Jugendlicher ;D

Bei einem derart hohen Betrag musste zurücküberweisen (leider), sonst ist das Unterschlagung und damit ne Staftat. Der hohe überzahlte Betrag muss dir auffallen. Überweist er 1,50 € zuviel , kann niemand verlangen, dass das jemandem auffällt.

Wenn es um Gehalt geht, muß man es selbstverständlich zurückzahlen. Auch wenn der Arbeitgeber es nicht bemerkt hat, ist es ein Gebot der Ehrlichkeit, die Sache in Ordnung zu bringen. Fällt es dann später doch auf, bekommt man unter Umständen auch noch Probleme. Ehrlichkeit kommt immer gut an.