Wenn man verhaftet wird, werden da einem wirklich zwangsweise Handschellen angelegt oder kann man

6 Antworten

Für das Anlegen von Handstellen gibt es bestimmte Vorschriften. Nachzulesen z.B im §8 UZWG

Danach kann die Polizei Handschellen anlegen wenn z.B Fluchtgefahr besteht. Bei sehr schweren Straftaten bei denen mit denen eine lange Haftstrafe droht geht man schneller von einer Fluchtgefahr aus, als bei kleinen Delikten. Handschellen werden auch genutzt wenn die Gefahr besteht das das Gegenüber Polizisten oder andere Personen angreift. Jemand der ruhig ist wird seltener Handschellen tragen als jemand der der rumpöpelt. Besteht die Gefahr das sich die Person selber verletzt oder gar Suizid begeht,dürfen Handschellen angelegt werden. Und eben wenn die Person Widerstand gegen die Maßnahme leistet. Ist eine von denen Voraussetzungen gegeben dürfen Handschellen angelegt werden.

Du kannst davon ausgehen, wenn Fluchtgefahr besteht oder Widerstand erwartet wird, legt der Polizeibeamte die Handschellen an.

Wenn der Polizist will, dass Nachbarn oder die wartende Presse von der Verhaftung alles sehen und filmen wollen, dann kann er auch die Handschellen anlegen.

Obwohl es eigentlich in Deutschland verboten ist eine Person zu zeigen, die mit Handschellen abgeführt wird.

Wo steht das Personen nicht gezeigt werden dürfen mit Handschellen?

@Khazi

Das Zeigen, bspw im Fernsehen einer gefesselten Person verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht In Deutschland. Im Gegensatz zu den USA, wo man jeden Tag im Fernsehen gefesselte Menschen in den Nachrichtensendungen sehen kann, was einer öffentlichen Vorverurteilung gleichkommt.

Übrigens darf ein Polizeibeamter nicht einfach aus Eigenschutz fesseln, weil ohne **Anzeichen von Aggressivität, Widerstand oder Fluchtversuch****** ein Fesseln eigentlich unverhältnismäßig ist.

@user2492

Wenn ein Polizist jemanden bei einer Maßnahme fesselt, weil dieser zum Beispiel den Polizeibeamten angreift, ist es Sache der Presse auf Persönlichkeitsrechte zu achten und nicht Sache des Beamten. Und hab ich irgendwo geschrieben das die Polizei jemanden grundsätzlich aus Eigensicherung fesselen darf? Nein ich glaube das hab ich nicht geschrieben.

Mal ganz davon abgesehen das es Unsinn ist, das das zeigen der Fesslung einer Vorverurteilung gleich kommt. Die Fesslung hat schliesslich in der Regel nichts mit der begangenen Straftat zu tun.

Kannst es ja mal ausprobieren :D Lg

Das liegt im ermessend es Beamten, wenn du nicht bedrohlich auf ihn wirkst dann brauch er auch keine Handschellen, sonst halt schon.

Die Polizei verhaftet niemanden , die nimmt vorläufig fest ! Der Haftrichter verhaftet !