wenn man Rechnungen beim Hausverwalter einsehen möchte, wie lange darf er sich zeit lassen?

5 Antworten

Bei Miete:... drei Jahre denke ich, dann sind doch die Ansprüche verjährt oder? Merke: Einsicht in alle Rechnungen ist sowieso nicht zulässig, nur die strittigen dürfen eingesehen werden, so jedenfalls der BGH. Schikane durch den Mieter ist nicht erlaubt, so auch der BGH.

Bei einer WEG hat der Verwalter die Möglichkeit eine Einsichtnahme im Rahmen einer Versammlung anzubieten und bei einer in seinen Räumen den vereinbarten Stundensatz zu berechnen.

Ich bin kein Mieter ich bin Eigentümer und ich muss gegenüber meinem Mieter Leginellenmessgeräte und Wärmemengenzähler anteilsmäßig abrechnen. Zehn Prozent im Jahr umlagefähig.

@lachs4709

Das ist doch dumm Tüch und keine Mieter muß so etwas anteilig wuppen. Was bitte sollen denn Leginellenmeßgeräte sein? Falls Du die Wasseruntersuchung meinst, kommt ja vom Verwalter die Abrechnung und dann können die Kosten und Lasten vollständig, warum nur anteilig, auf die Mieter verteilt werden. Die Kosten und Lasten für die Wärmemengenzähler können auch komplett auf die Mieter verteilt werden. Sie sind doch Bestandteil der Wärmeabrechnung.

@schleudermaxe

"Die Kosten und Lasten für die Wärmemengenzähler können auch komplett auf die Mieter verteilt werden."

Was verstehst du unter komplett auf die Mieter verteilt werden? Ich kann nicht auf einen Schlag 850Euro auf den Mieter für einen Wärmemengenzähler umlegen, normalerweise nur 10 Prozent im Jahr. Es kommt aber darauf an wie es im Mietvertrag geregelt ist.

wenn man Rechnungen beim Hausverwalter einsehen möchte, wie lange darf er sich zeit lassen?

Soweit ich weiß, ist das gesetzlich nicht zeitlich geregelt.

ich würde ihn bitten innerhalb von 7 Tagen Einsicht in die Unterlagen zu bekommen. Dazu würde ich das schriftlich machen und eine genaue Frist setzen.

Das ist nicht geregelt.

Am besten Du schreibst sinngemäß:

Ich bitte um einen Vororttermin innerhalb der nächsten 8 Werktage zwecks Belegeinsicht.

Dann solltest Du auch explizit aufführen, was Du einsehen möchtest mit dem Zusatz, das die Auflistung nicht zwingend abschliessend sei.

Einfach einen Termin vereinbaren, die werden ja nichts zu verbergen haben! War deine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft?

Ja, alte Überholte Rechnungen gab es ohne mir Bescheid zu geben, da der alte Verwalter gekündigt hat.

@lachs4709

Mieter brauchen nur zu zahlen, was im Abrechnungszeitraum angefallen ist, mit der Ausnahme, dass Umstände vorliegen, die der Verwalter nicht zu vertreten hat ( z. B. wenn die Preise rückwirkend erhöht wurden ) - Eigentümer zahlen grundsätzlich alles, es sei denn sie nehmen den alten Verwalter rechtlich in Anspruch ( der haftet noch 3 Jahre rückwirkend )

@Mihalev

Ich bin aber Eigentümer, sonst hätte ich nichts von einem Verwalter geschrieben. Ein Mieter wendet sich an seinen Vermieter und nicht an den Verwalter.

Solang die Einsichtnahme nicht ermöglicht wird, ist die Nachzahlung nicht fällig.

das mag für Mieter zutreffen, aber nicht für Eigentümer. Hier handelt es sich wohl um einen Eigentümer.

@chriskmuc

Das ist aus der Frage nicht erkennbar.

@albatros

das ist nicht richtig - die Zahlungen werden gem. BGB 4 Wochen nach Zustellung der Abrechnung fällig ! In diesen 4 Wochen hat man die Möglichkeit, der Abrechnung zu widersprechen und in diesen 4 Wochen muss auch die Einsichtnahme der Rechnungen ermöglicht werden. 

Bei Eigentümern (WEG) erfolgt ja sowieso eine Beschlussfasssung über die Abrechnung.

@Mihalev

Wurde das Gesetz geändert? Ein MIeter hat doch ein Widerspruchsrecht von 12 Monaten ab Eingang der AR bei ihm.

@albatros

Doch ich bin Eigentümer.

@albatros

Das ist aus der frage erkennbar, da ich von Verwalter geschrieben habe. Ein Mieter wendet sich an den Vermieter und nicht an den Verwalter.

@lachs4709

auch Mieter können sich an den Verwalter wenden wenn der die Aufgaben inne hat.

@Mihalev

zuerst braucht es aber immer noch einen Beschluss - vorher ist keine Abrechnung fällig.

@Tabaluga1961

Ich denke nein, da die Mieter ja auch keine Hausverwalterkosten tragen - nur Eigentümer.