Wenn man persönlich vor Gericht geladen ist und muss weit anreisen, übernimmt die Kosten die Rechtsschutz?
Wenn man persönlich vor Gericht geladen ist und muss weit anreisen, übernimmt die Kosten die Rechtsschutz? Und wenn man 70 Prozent z.B. was man eingeklagt gewinnt, muss dann die Gegenseite diese 70 Prozent der Fahrtkosten bezahlen? Ich hatte nämlich schon einmal 4 Gerichtstermine wegen einer Sache und musste jedesmal über 250 km anreisen und möchte soetwas nicht mehr haben. Komisch war, dass ich in drei der vier Gerichtsterminen überhaupt nichts sagen musste. Ich war ein wenig frustriert und habe das auch dem Richter in der Gerichtsverhandlung gesagt. Er hat dann nur gemeint, wenn kein Vergleich zustande kommt, müsste ich nochmals herfahren. Ich sagte ihm dann, wenn die Gegenseite nicht einlenkt, er einen Beschluss machen soll. Es ist echt verrückt wenn man wegen 850 Euro die man zu bekommen hat 1000km fahren muss. Dann hätte ich die ganze Verhandlung nicht machen müssen. Ich finde das eine Unverschämtheit von den Richtern. Es wird jedes mal das gleiche erzählt und man dreht sich dann im Kreis und irgendwann ist die Zeit abgelaufen und es wird wieder ein neuer Termin anberaumt.
4 Antworten

das liest sich so als Beteiligter? Als Zeuge wird es bezahlt; auch die Anreise.

Wenn ich das hier richtig sehe, bist du Kläger, damit also Partei und kein Zeuge. Wenn das Verfahren durch ein Urteil oder einen Vergleich abgeschlossen wird, erfolgt die Kostenfestsetzung. Sofern du uneingeschränkt Recht bekommst, wird die Gegenseite deine kompletten Auslagen, auch die Fahrtkosten zu tragen haben.
Läuft es auf einen Vergleich hinaus, können die Kosten auf unterschiedliche Weise geteilt werden. Wie das dann wirklich ausfallen wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Verlierst du den Prozess, bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Deine Rechtschutzversicherung wird diese Kosten nicht übernehmen. Diese übernimmt nur die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite.

Genau dasselbe habe ich wegen einer Mietsache erlebt. Ich musste auch jedesmal weit anreisen und es waren fünf Gerichtstermine und einmal hat der Richter gewechselt.
Ich musste überhaupt nichts sagen, im Prinzip nur, ob ich mit dem Vergleich einverstanden bin oder nicht. Ich habe das dem Richter auch gesagt, dass ich es nicht mehr einsehe, jedes mal herzufahren, wenn immer nur über das gleiche verhandelt wird. Da waren es auch 850 Euro die mir zugesprochen wurden und die ganzen Fahrtkosten musste ich selbst tragen weil es ein Vergleich war. Ich bin über 1000 km gefahren plus nochmals ca. 800 km weil ich den Gutachtern meine Wohnung zeigen musste. 1800 km fahren wegen 850 Euro hat sich definitiv nicht gelohnt und 10 Prozent SB, bzw. max. 150 Euro musste ich selbst tragen.
Also wegen 700 Euro 1800 km fahren hat sich definitiv nicht gelohnt. Das hätte auch der RA machen können, wenn ich ihm sage dass ich mit Summe x mit einem Vergleich einverstanden bin.

Ja, also eigentlich kriegt man die Fahrtkosten zurückerstattet (eigene Erfahrung)

Ich war Kläger und hab alles bekommen

Wo ich alles gewonnen habe, habe ich auch alles bekommen. Aber einmal habe ich nur 30 Prozent gewonnen und es gab einen Vergleich und ich habe nichts bekommen. Hätte ich eigentlich auch 30 Prozent bekommen müssen.
Wieviel Prozent hast Du dann gewonnen, das Du diese bekommen hast? Bekommt man die nur verhältnismäßig zurückerstattet? Also wenn man 30 Prozent gewinnt in diesem Verhältnis?