Wenn man nicht zur Arbeit geht.Schadenersatz vom AG?

2 Antworten

Wilst du beide Jobs parallel laufen lassen, dürfen sich Arbeitszeiten nicht überschneiden und beide Jobs zusammen dürfen eine Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschneiden.

Dein alter AG kann tatsächlich Schadensersatz von dir fordern, wenn du nicht auf Arbeit erscheinst. Zum einen währ das Arbeitsverweigerung und er bräuchte dich nicht zu bezahlen. Zum anderen kann er fals deine Arbeitsstelle nicht einfach so durch eine Andere Person zu esetzen ist für diesen Arbeitsausfall einen Schadensersatz in der höhe forder was ihn das ganze kostet. Gehen z.b. Aufträge flöten kann er den Gewinn aus diesen Aufträgen fordern.

Hast du nicht noch überstunden oder Urlaubsansprüche die du gelten machen kannst? Dann nimm die.

komisch, mir fällt auf, dass die Verträge und Gesetze anscheinend nur von Arbeitgebern eingehalten werden müssen .....

immer häufiger fragen hier Arbeitnehmer zwecks früherer Beendigung des Arbeitsvertrages ......

ich bin mir sicher, das wären die ersten Arbeitnehmer, die vor Gericht stünden, wenn der Arbeitgeber so handeln würde wie die Arbeitnehmer es vorhaben ...

Danke für die Antwort. Es handelt sich dabei um eine Apotheke. Also die Arbeit kann auch von wem anders erledigt werden. Weiter ist AN A dort auch nur in Teilzeit beschäftigt.

einfach der Arbeit fernbleiben; ohne Krankschreibung. Arbeitsverweigerung und damit ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

scheinbar will der AG genau das nicht, sonst hätte er dem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Er will, braucht die Arbeitskraft.

@berlina76

und wenn der Arbeitnehmer eine Krankschreibung einreicht? Kann der Arbeitnehmer immernoch Schadensersatz anfordern?