Wenn man nicht zur Arbeit geht.Schadenersatz vom AG?
Hallo, folgendes Beispiel: Arbeitnehmer A (AN) könnte in 2 Wochen eine neue Stelle antreten. Das beist sich leider mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und einen Aufhebungsvertrag stimmt der Arbeitgeber nicht zu und pocht auf die Kündigungsfrist. Wenn jetzt AN A ab dem Datum in 2 Wochen nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann der Arbeitgeber dann Schadensersatz einfordern? Noch was, hat AN A die Möglichkeit den alten Job als Zweitjob zu melden und den neuen Job als Erstjob? Danke für die Hilfe und Gruß
2 Antworten
Wilst du beide Jobs parallel laufen lassen, dürfen sich Arbeitszeiten nicht überschneiden und beide Jobs zusammen dürfen eine Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschneiden.
Dein alter AG kann tatsächlich Schadensersatz von dir fordern, wenn du nicht auf Arbeit erscheinst. Zum einen währ das Arbeitsverweigerung und er bräuchte dich nicht zu bezahlen. Zum anderen kann er fals deine Arbeitsstelle nicht einfach so durch eine Andere Person zu esetzen ist für diesen Arbeitsausfall einen Schadensersatz in der höhe forder was ihn das ganze kostet. Gehen z.b. Aufträge flöten kann er den Gewinn aus diesen Aufträgen fordern.
Hast du nicht noch überstunden oder Urlaubsansprüche die du gelten machen kannst? Dann nimm die.
komisch, mir fällt auf, dass die Verträge und Gesetze anscheinend nur von Arbeitgebern eingehalten werden müssen .....
immer häufiger fragen hier Arbeitnehmer zwecks früherer Beendigung des Arbeitsvertrages ......
ich bin mir sicher, das wären die ersten Arbeitnehmer, die vor Gericht stünden, wenn der Arbeitgeber so handeln würde wie die Arbeitnehmer es vorhaben ...
Danke für die Antwort. Es handelt sich dabei um eine Apotheke. Also die Arbeit kann auch von wem anders erledigt werden. Weiter ist AN A dort auch nur in Teilzeit beschäftigt.
einfach der Arbeit fernbleiben; ohne Krankschreibung. Arbeitsverweigerung und damit ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
und wenn der Arbeitnehmer eine Krankschreibung einreicht? Kann der Arbeitnehmer immernoch Schadensersatz anfordern?
scheinbar will der AG genau das nicht, sonst hätte er dem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Er will, braucht die Arbeitskraft.