Wenn man kein Geld hat, um ein Bußgeld zu bezahlen, darf man das freiwillig absitzen im Knast?

9 Antworten

Nein. Du wirst zwar früher oder später ins Gefängnis kommen, aber nicht, um Deine Schulden dort abzusitzen, sondern weil Du als säumiger Schuldner einen Vertragsbruch begangen und somit das Gesetz übertreten hast.
Deine Schulden mußt Du anschließend dennoch zahlen. Sie verfallen erst nach 30 Jahren, wenn der Gläubiger Dich beim Gericht aktenkundig gemacht hast.
Von den sozialen Folgen - wie mangelndes Ansehen, berufliche Ablehnung, etc - mal ganz zu schweigen. Es lohnt sich also nie, etwas nicht zu zahlen.

Auch wenn es denen die evtl. sogar vorsätzlich falsches verbreites nicht passt, >>>Ja!<<<.

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morgenpost berliner sitzen ihre Geldstrafe

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Mitunter wirkt eine drohende Haft auch nur begrenzt abschreckend, diese Erfahrung musste Plessow auch schon machen. Einmal habe ihm ein Insasse freimütig gestanden, er könne seine Geldstrafe zwar zahlen, wolle aber nicht. „Der hat mir unverblümt erklärt, 1700 Euro seien ihm mehr wert als 20 Tage Haft“, berichtet der Anstaltschef.

Ich würde es schon alleine aus diesem Grund machen. Ob man nun €1700 spart oder verdient, das ist mathematisch kein Unterschied. Das sind "steuerfrei gesparte" €1700. Gespartes Geld ist wie erarbeitetes Geld (wie steuerfreie €2550 Monatslohn). Und hier "Kriegt" man es fürs Nichtstun (fernsehen, Radio hören, schlafen...). Im Gegenteil man spart sogar noch Geld. Zumindest für die Nahrung/Hygiene. Solange die Person nicht um eine Arbeitsstelle fürchten muss (Arbeitslose und Selbstständige mit Zeit sind im Vorteil), warum nicht? Für Hartz4-ler bedeutet das Urlaub im Clubhotel JVA bei Vollpension mit Zimmerservice (Essen auf die Zelle) ohne Streß mit dem Geld auszukommen.

Mit gesetlich verbrieftem Anrecht auf mitgebrachten TV (bis 19" nicht zu verweigern) und Radio und Einzelzelle! Also kein Druck sich die Zelle mit echten Kriminellen teilen zu müssen. Ein Insasse hat vor Gericht sogar noch ein Schmerzensgeld erstritten (offenes Klo): http://www.urteile.net/gerichte/olg-karlsruhe/Urteilvom19.07.200512U30004.html

Irrelevant dass das ein Untersuchungshäftling war.

Man sollte diese Gleichgültigkeit gegenüber einer Geldstrafe und dass man auf Staatskosten absitzen wird schon vor Gericht bzw. schriftlich als Reaktion auf Zustellung einer Zahlungsaufforderung zum Ausdruck bringen. Inkl. dem Wissen auf Recht auf Einzelzelle und TV/Radio (und dem Klo-Urteil). Auf so eine Zahlungsaufforderung besteht Einspruchsrecht, neben einem Einspruch kann man da also auch noch ganz legal so etwas "androhen" (mehrfache Kosten als erwartete Einnahme).

Nein. Wenn Du kein Geld hast, bekommst Du irgendwann welches, dann holen die es sich, bis hin zur Gehalts - oder Kontopfändung, bekommst Du Hartz IV, wird es irgendwann davon abgezogen, auch in Raten.

In den Knast "darfst" Du erst zur Erzwingung, als mögliches Druckmittel, um Dich zur Zahlung zu bewegen. Das bedeutet, du wirst eingesperrt und darfst es dann trotzdem zahlen.

nja, einer ratenzahlung wird eigentlich immer zugestimmt. ein bussgeld ist meines erachtens nicht ersatzfreiheitsstrafen fähig. es könnte höchstens beugehaft ergehen, dadurch würde aber die geldbuße nicht geringer werden. bitte korregieren wenn ich mich irre!

eine justizvollzugsanstalt ist eine staatliche einrichtung, in der straftäter ihre gerichtlich angeordnete freiheitsstrafe "absitzen". das ist ziemlich teuer und mit ein paar euro bußgeld nicht zu finanzieren. die behörde wird schon irgendwie zu ihrem(bzw. deinem) geld kommen.