Wenn man in seiner Wohnung ist und die Polizei komm und nach Ausweis fragt?

11 Antworten

Ja, es besteht eine Ausweispflicht. Falsche oder keine Angaben zur Person zu machen, sind eine Ordnungswidrigkeit.

Man muss den Ausweis allerdings nicht immer mitführen, selbst als Ausländer, sondern nur jederzeit in der Lage sein, ihn vorzulegen. Das heißt, wenn man draußen bei Regen joggt, muss der Ausweis nicht mit.

In der eigenen Wohnung nicht den Ausweis vorlegen zu können, lässt den Verdacht zu, dass da irgendein rechtliches Problem vorliegt (Aufenthaltsstatus, vorliegender Haftbefehl). Du darf also nicht überrascht sein, wenn die Polizei mit Dir einen Ausflug zur nächsten Wache zur Identitätsfeststellung macht.

"Ich will Ihnen den Ausweis nicht vorlegen, ich sehe das nicht ein!" als Reaktion auf die Aufforderung zum Zeigen der Papiere wird einen ähnlichen Effekt haben.

Wenn du deinen Ausweis mitführst, musst du ihn der Polizei auch aushändigen.

Ansonsten musst du wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person / Identität machen.

ja sicher musst du dich ausweisen können.bei mir waren sie noch nie in der wohnung,nur ab und an mal verkehrskontrolle mit dem auto.durch vorzeigen vom führerschein waren sie zufrieden

Zunächst mal nicht, Du musst nämlich noch nichtmal die Tür aufmachen. Tust Du es aber doch, musst Du den Ausweis auf Verlangen vorzeigen.

Ja, Du mußt in der Lage sein, deine Identität nachzuweisen.