Wenn man einen Unfall mit einem fremden Auto baut, welche Versicherung zahlt dann?

12 Antworten

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Den Schaden zahlt auf jeden Fall die Versicherung; es wäreja schlimm, wenn der Unfallgegner, der nicht schuld ist, keinen Versicherungsschutz bekäme; die Versicherung der Halterin kann aber Regress nehmen, wenn die Person die gefahren ist, nicht dazu berechtigt war; die Versicherung wird aber nicht bei Dir Regress nehmen, sondern bei der Halterin.

da hast du wiederrum recht ! :-)

Es ist schon sehr traurig wie sehr eine allgemeine Meinung durchweg Bestand hat, obwohl sie vollkommender Humbuk ist. Um es zu verdeutlichen ein Fallbeispiel: Ein bereits hoffnungslos Verschuldeter Freund eines KFZ-Halters, (er legte bereits zig Male die eidesstattliche Versicherung ab) fährt das Fahrzeug MIT Zustimmung des Halters und verursacht einen exorbitanten (Personen-)Schaden an einem anderen Fahrzeug. Ich appelliere hier an ein logisches Rechtsverständnis bzw. die Sinnhaftigkeit, den Fahrer, der sich niemals ein Auto geschweige denn eine Versicherung dafür, leisten könnte in Regress nehmen zu wollen? Hypothetisch: Sollte also die Kfz-Versicherung des Halters (aus welchen Gründen auch immer) nicht zahlen, was würde dann dem unschuldigen Unfallgegner widerfahren, außer unendliches Leid und Unrecht??? Die Kfz-Versicherung zahlt für das Fahrzeug, dass durch den Halter versichert ist, egal welche Klausel im Vertrag steht, sie zahlt immer!!! Regressansprüche könnten seitens der Versicherung gegenüber dem Fahrer nur dann gemacht werden, sollte er das Fahrzeug regelwidrig gefahren sein (z. B. ohne Zustimmung des Halters, betrunken oder berauscht, ohne gültige Fahrerlaubnis). (Wir gehen weiter davon aus, dass der Fahrer, dass Fahrzeug mit Zustimmung des Halters gefahren ist) Was die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer vertraglich geregelt hatte ist Sache zwischen beiden. Konfentionalstrafen und Höherstufungen in den Schadensfreiheitsklassen treffen den KFZ-Halter. Eine Höherstufung ist zivilrechtlich NICHT beim Fahrer einklagbar, i. d. R. auch nicht die Regulierung des Schadens am PKW des Halters. Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist bei KFZ-Geschichten (Unfälle) nicht zuständig. Der Fahrer kann... muss aber nicht und in keinster Weise (sowahr er nicht "grob fahrlässig" gehandelt hat) den Schaden (am PKW des Halters) begleichen bzw. einen Kostenbeitrag leisten. Das ist die aktuelle Rechtslage, die Gerichtsverhandlung dazu fand in Düsseldorf statt.

Guten Abend, ich habe im Moment einen sehr ähnlichen Fall wie das Fallbeispiel im Text unter mir. Ich wollte fragen wo ich dieses Gerichtsurteil finden kann. Gibt es ein Aktenzeichen dazu oder so ??

Sehr interessant

Also die Versicherung des Halters wird das übernehmen.

Doch erst kommen lästige Fragen, warum derjenige überhaupt gefahren ist und und und ...

Und die Prozente steigen leider für den Halter auch wenn er absolut unbeteiligt am Unfall war.

Die Kfz.-Versicherung des Halters für den Haftpflichtschaden. Deshalb ist die Kfz. Haftplichtversicherung in Deutschland ja eine Pflichtversicherung. Sie muss an den Geschädigten leisten, kann aber Regress fordern bei dem unberechtigten Fahrer.

Wenn die Versicherung deiner Freundin beinhaltet, dass Andere fahren dürfen (auch in deiner Altersgruppe), dann zahlt ihre Versicherung deinen Schaden. Und sie anschließend die höheren Beiträge!

richtig !!!

@Tekken76

Richtig.DH dafür,Schnecke.

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