Wenn man einen mini job / teilzeit arbeitet und eine 1 Zimmer Wohnung bezieht kann der staat einen bei der Zahlung der miete unterstürtzen was wäre das dann?

6 Antworten

Nö. Du müsstest dann dem Arbeitsmarkt richtig zur Verfügung stehen und Dich auch um Vollzeitstellen bewerben und bereit sein den Minijob dafür aufzugeben.

Dann geht man zum Jobcenter und stellt einen Antrag auf aufstockendes ALG 2.

Oder man stellt einen Wohngeldantrag.

Was wäre was dann?

Früher hieß das mal Wohngeld. Dabei ist es nicht relevant, welche Wohnung man beziehen möchte. Einziges Kriterium ist das Einkommen, bzw. über welches Vermögen der Antragsteller verfügt. Außerdem wird berücksichtigt, wie groß die Familie ist und für wen Unterhaltszahlungen zu leisten sind. Details darüber und was in welcher Höhe vom Einkommen abziehbar ist, erfährst du beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung

U25 und ohne abgeschlossene Ausbildung =:Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig. Die Wohnkosten brauchen sie dir nicht bezahlen, wenn  es nicht nötig ist, da du u18 bist und noch in deren Wohnung wohnen kannst.  LG 

Wohngeld oder aufstockendes ALG II