Wenn man einen betrunkenen Fahrradfahrer anfährt der ohne Licht gefahren ist... wer hat dann Schuld?

14 Antworten

Da muss man unterscheiden zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung. Wenn Du alles richtig gemacht hast, also keinerlei Schuld hast, gibt es keine Verschuldenshaftung für dich. Aber grundsätzlich ergibt sich aus dem Betrieb eines Kfz die Möglichkeit der Gefährdungshaftung - d. h. schon weil Du ein potentiell gefährliches Objekt (hier Auto) in Betrieb bringst, haftest Du für bestimmte Schäden. Nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer sind dabei sogar von bestimmten Ausnahmen nicht betroffen, so dass es bei einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer vorkommen kann, dass der Autofahrer auch dann auf einem Teil des (eigenen) Schadens sitzen bleibt, wenn er sich perfekt verhalten hat. Google mal nach Gefährdungshaftung.

Also all zu viel käme da nicht auf dich zu-wenn überhaupt: Erstens: Betrunken DARF MAN AUCH NICHT RADFAHREN_ Auch das ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs und kann dich-in diesem Fall ihn-sogar den Führerschein kosten, wenn er einen hat-Geldbuße kriegt er so oder so. Er ist auch verpflichtet bei dunklen Verhältnissen das licht an zu machen-sonst darf er gar nicht auf die Straße.

Offensichtlich liegt hier die Schuld bei ihm-du hast nichts falsch gemacht, er hat den Verkehr doppelt gefährdet-wen man selber den verkehr gefährdet und dadurch zu schaden kommt kriegt er extrem niedrig bis nix-eher könntest du ihn verklagen weil du wegen seiner Gefährdung einen schaden hast.

Das regeln die Versicherungen untereinander, im Streitfall ein Gericht.

Du schreibst natürlich zum Sachverhalt nicht sehr viel. Auf jeden Fall hat ein betrunkener Radfahrer, der ohne Licht im Dunkeln fährt, eine erhebliche Teilschuld. Ob Du auch eine Schuld trägst, ergibt der Unfallhergang.

siehe oben, habe ihm die vorfahrt genommen, er war betrunken, hatte kein licht und dunkel gekleidet

Die Hauptschuld hat sicher der Radfahrer. Wenn du Glück hast, hatte der auch noch was getrunken.

Je nach dem, wie die Situation war, kriegst du aber eine Teilschuld. Weil etwas aufpassen muss man ja trotzdem, wenn es möglich war.

Ein betrunkener Radfahrer hat meistens was getrunken

@maiki01

achja :)

Je nach dem, wie das war, kannst du halt trotzdem ne kleine Teilschuld kriegen. Weil betrunkene Fußgänger ohne Licht darf man ja auch nicht einfach über den Haufen fahren.

DAs hängt aber alles vom Einzelfall ab.