Wenn man ein Reh überfahren hat, ...

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Es ist Sachbeschädigung, Wilderei wenn Du es mitnimmst und Fahrerflucht, wenn Du wegfährst. Du mußt es der Behörde melden oder dem zuständigen Forstamt. Gruß, q.

redead118  07.02.2010, 17:26

So ist es.

Nichts von beiden, wenn dann Unfall. Falls es einer war ;) und es nicht mutwillig passiert ist

Mord oder Totschlag ist es nur wen du einen Menschen absichtlich überfährst. Wenn du ein Tier absichtlich anfährst ist es Tierquälerei und wenn es jemandem gehörte Sachbeschädigung. Mehr nicht.

Hast du das Reh versehentlich mit dem Auto angefahren ist das nicht Strafbar. Strafbar wird es erst wenn du ohne z.B die Polizei zu informieren wegfährst oder das Reh mitnimmst. Also wie einige schon schrieben, einfach die Polizei anrufen und am Ort auf sie warten.

Wenn du es vorsätzlich überfahren hast ist es vorsätzliche Sachbeschädigung, oder es kann auch als Tierquälerei ausgelegt weden. Ansonsten ist es ein Unfall. du darfst das tier aber nicht mitnehmen, sondern musst umgehend den Jagdpächter verständigen. Den erfährst du auf dem Rathaus, Forstbehörde oder Polizeidienststelle.

Gar nichts. Es sei denn das Reh gehört jemanden wie z.B. einem Tierpark. Dann wäre es Sachbeschädigung. Genauso wie wenn du Nachbars Katze überfährst.