Wenn man die Krankenversicherung wechselt, kümmert sich die neue Krankenkasse um die Kündigung bei der Alten?

7 Antworten

wenn du vor der Ausbildung bei der Deutschen BKK nur familienversichert warst, bedarf es keiner Kündigung. dann reicht es aus, wenn die Audi BKK der Deutschen BKK im sogenannten Meldeverfahren Familienversicherung mitteilt, dass du ab Zeitpunkt X bei der Audi BKK sozialversicherungspflichtiges Mitglied bist. dieses Meldeverfahren ist sogar vorgeschrieben.

Deutsche BKK Familienversichert => Audi BKK Familienversichert => Ausbildungsbeginn 1.9 Privatversicherung bei AUDI BKK

@GodPlaton

siehe Antwort in deiner anderen Frage mit der Beitragsforderung.

@GodPlaton

Laut Audi BKK-Familienversicherung gilt folgendes:

Versicherungsende Endet die Familienversicherung, beispielsweise durch Aufnahme einer eigenen versicherungspflichtigen Beschäftigung, heißen wir Ihren bisher familienversicherten Angehörigen bei uns ganz herzlich als eigenes Mitglied willkommen. Ihre Mithilfe ist wichtig

Wir sind darauf angewiesen, dass Sie und Ihre Angehörigen bei der Durchführung der Familienversicherung mitwirken.
Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen mit, die sich auf die
Familienversicherung auswirken können. Dazu gehört zum Beispiel der Beginn einer eigenen Mitgliedschaft oder eine Änderung des
Familienstands oder Einkommens
.

Eine Kündigung ist demzufolge nicht erforderlich, jedoch solltest du unverzüglich den Beginn einer eigenen Mitgliedschaft der Familienversicherung mitteilen, falls nicht bereits durch Audi BKK geschehen!

@siola55

Der Sprung von Deutsche auf Audi BKK war durch Familienversicherung.

Intern in der Audi BKK habe ich dann von Familien auf Selbstversicherung umgestellt, da ich meine Ausbildung begonnen habe.

´Bei Audi ist alles geregelt, nur der Sprung von Deutsche auf Audi BKK (Familienversicherung) wurde anscheinend nicht richtig untereinander abgesprochen :)

@GodPlaton

Hey GodPlaton, dann teil doch einfach der Deutschen BKK noch schriftlich mit, ab wann du bei der Audi BKK familienversichert über deine Eltern warst ;-)

@siola55

Wenn ich nicht will, dass ich 19.000€ Gebühren für 2 Jahre zahlen möchte, muss ich das machen ja :D

Du musst die Kündigung erklären, du bist das Mitglied.

Ferner muss die Kündigungsbestätigung der Altkasse an die neue und die neue muss die Mitgliedschaft an die alte bestätigen, sonst bleibst du wo du bist (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Du bist seit mindestens 18 Monaten bei der alten Kasse versichert?

Und wenn man Familienversichert ist, ist die neue Kasse dafür zuständig mich bei der alten Kasse abzumelden

@GodPlaton

Wenn man familienversichert ist, ist man kein Mitglied, also gibt es auch nichts zu kündigen.

Damit entfällt natürlich auch die Bestätigung.

Trotzdem muss die neue Kasse eine Bescheinigung an die alte schicken, da der Versicherungsschutz lückenlos sein muss.

@kevin1905

Jap und genau da liegt das Problem. Die Deutsche BKK denkt ich seie immernoch dort versichert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Mitarbeiter Deine Krankenversicherung gekündigt hat! Zum einen ist dafür Deine Unterschrift notwendig und zum anderen, muß er Dich gleichzeitig bei einer anderen Krankenversicherung anmelden, damit sichergestellt ist, dass Du lückenlos krankenversichert bist. Also würde ich selber schnellstmöglichst tätig werden und zunächst telefonisch abklären, wo nun für Dich Versicherungsschutz besteht.

Über die Kündigung und auch die Neuanmeldung müßtest Du übrigens auch schriftlich Nachricht bekommen!

Eine solche Aussage würde ich mir schriftlich geben lassen. Außerdem kannst du ja selbst überprüfen ob er das wirklich ordentlich erledigt hat. Dafür gibt es ein Telefon.

Natürlich musst du die Kündigung persönlich unterschreiben.

Anscheinend hat er das nicht. Die Deutsche BKK hat nämlich gefordert ich solle Geld zahlen, obwohl ich nicht mehr dort versichert bin. Alles ziemlich komisch

@GodPlaton

Du kannst nicht doppelt versichert sein. Die neue Versicherung kann dich nur ordnungsgemäß aufnehmen, wenn vom vorherigen Versicherer die  Abmeldung vorliegt.

@DerHans

Ich bin bei der Audi BKK eingetragen, anscheinend hat mich die Deutsche nicht ausgetragen.

Bisher habe ich das so verstanden, dass Du nach KK-Wechsel Deines Vaters von der DBKK zu AudiBKK bis zum Beginn Deiner Ausbildung per 1.9. dort schon familienversichert warst.

Ab dann warst Du selbst auch über AudiBBK durch eigene Beiträge versichert.

Genau so!