Wenn man dem Bundesverwaltungsamt eine Einkommensänderung in Sachen Bafög nicht mitgeteilt hat, muss man dann eine Strafe bezahlen wenn man das verspätet tut?
2 Antworten
Wenn du dem BVA die Einkommensänderung zu spät mitteilst, erfüllst du damit einen Bußgeldtatbestand. Das BVA weist in seinen Freistellungsbescheiden deutlich auf die Mitteilungspflicht und die Konsequenzen einer Unterlassung hin. Solltest du aufgrund dieser Einkommensänderung über den Freibetrag kommen, wird die Freistellung rückwirkend ab dem Zeitpunkt aufgehoben, ab dem du über dem Freibetrag liegst. Je nachdem, wie lange du die Mitteilung versäumt hast, werden rückwirkend Raten fällig, die dann umgehend in einer Summe zu zahlen sind. Die Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren (Dauer des Versäumnisses, dadurch gewonnener finanzieller Vorteil, deine wirtschaftlichen Verhältnisse, Fahrlässigkeit/Vorsatz usw.) ab.
hi Maurus85 - wenn sie dir noch nicht drauf gekommen sind und du es jetzt nachholst, die Mitteilung, dann behandeln sie es als 'Überzahlung', du müsstet es dann zurückzahlen, halt in Raten. Musst aber selber vorschlagen.