Wenn man auf ein konzert , muss mann dann sein personal Ausweiss mit nehmen (bin unter 18)

7 Antworten

Das hängt von der Art des Konzertes ab.

Die hier bislang geäußerten Kommentare sind völlig indifferenziert falsch und zeugen bisweilen von wenig Fachwissen :-(

Die Rechtslage ist eindeutig uneindeutig:

Das Jugendschutzgesetz trifft für Konzert-Veranstaltung keine speziellen Regelungen. Denn der Besuch ist nicht automatisch eine Tanzveranstaltung, nur weil dort spontan mitgetanzt wird; auch ist es nicht eindeutig eine Gaststätte, nur weil dort Getränke verkauft werden; und für ein Hallenkonzert sind nicht unbedingt die Regelungen für Filmveranstaltungen anzuwenden, nur weil dort bestuhlt wurde.

Damit liegt die Entscheidung für den Konzertbesuch von Jugendlichen ausschließlich bei den Eltern. Gleichwohl sind sie verpflichtet darauf zu achten, dass die Veranstaltung nicht das Wohl ihres Kindes gefährden könnte. Sie müssen also gewissenhaft abwägen, ob ihr Kind alt genug ist, um das Konzert besuchen, ob eine Begleitung durch Erwachsene nötig ist und wie lange es bleiben darf.

Dazu gehört auch, dass die Eltern sich informieren müssen, um was für eine Veranstaltung es sich handelt , etwa mit jugendgefährtendem Inhalt, z. B. Buschido-Konzert, und welche Besuchergruppe dort zu erwarten sind (Drogenkonsum).

Schließlich müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihr Kind sicher zur Veranstaltung und danach zurück nach Hause kommt.

Auch wenn das Ausweisgesetz dich lediglich zu einem Besitz, keiner Mitführpflicht von Ausweispapieren verpflichtet, sie vorzeigen zu können ist immer besser - also mitnehmen, immer.

Hab viel Spaß

G imager761

JotEs  27.03.2011, 16:33

Die hier bislang geäußerten Kommentare sind völlig indifferenziert falsch und zeugen bisweilen von wenig Fachwissen :-(

Ich bin mit solchen Äußerungen immer eher etwas vorsichtiger ... hast du meinen Beitrag gelesen?

Was ist daran falsch?

Die Rechtslage ist eindeutig uneindeutig

Falsch - sie ist eindeutig!

Dazu aus dem Jugendschutzgesetz: 

§ 7 Jugendgefährdende Verantaltungen und Betriebe

 

 

 

 

  Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

Wenn also die Behörde aufgrund dieser Vorschrift anordnet, dass der Veranstalter des Konzertes Kindern oder Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf, weil die Behörde das Konzert als jugendgefährdende Veranstaltung einstuft, dann hat der Betreiber sich danach zu richten. 

Daran kann dann auch der Wille der Eltern nichts ändern - abgesehen davon, dass der Veranstalter ohnehin jeden Besucher abweisen kann. 

Grundsätzlich dürfen sich auch Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit an jedem beliebigen Orte aufhalten.

Ausnahmen regelt das Jugendschutzgesetz, indem es besondere Vorschriften für Gaststätten, Kinos, Discos, jugendgefährdende Orte, Betriebe und Veranstaltungen usw. aufstellt und den jeweiligen Veranstaltern und Betreibern besondere Pflichten auferlegt (§§ 4 - 11 JuSchG)

Ein Konzert kann z.B. von der zuständigen Behörde als "jugendgefährdend" eingestuft werden und dem Veranstalter kann auferlegt werden, Kindern und Jugendlichen keinen Enlass zu gewähren. Ist das der Fall, dann DARF der Veranstalter keine Kinder und Jugendlichen einlassen. Da hilft dann auch kein Personalausweis und auch nicht die Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Personen.

OB das der Fall ist, sollte man ggf. vorher beim Veranstalter erfragen.

Bis zwölf darfst du ohne Begleitung dort bleiben (sofern Ü15), danach nur wenn ein Erwachsener dabei ist und dieser von deinen Eltern schriftlich die Verantwortung übertragen bekommen hat.

Es kann aber auch passieren, daß du erst gar nicht hineingelassen werdest. Schon gehabt in dem Bekanntenkreis. Junge Frau wäre 3 Wochen später 18 geworden, wurde nicht hieingelassen... Auch die Anwesenheit eines Erwachsenen (die Mutter) half da nicht.

ja klar mußt du dein ausweis mitnehmen, den mußt du eigentlich fast immer bei dir haben wenn du weg gehst, kann doch schnell  mal was passieren, dann weiß keiner wer du bist und wo du hin gehörst.

JotEs  27.03.2011, 06:18

... den mußt du eigentlich fast immer bei dir haben ... 

 

... den solltest du (eigentlich fast) immer bei dir haben ...

Tatsächlich schreibt das Personalausweisgesetz lediglich vor, einen Personalausweis zu besitzen, nicht aber, ihn auch immer mitzuführen.