Wenn man als Hartz 4 - Empfänger monatelang im Koma liegen würde wird dann weiter hartz 4 gezahlt?

7 Antworten

Eine Bitte an alle, bei Hartz IV geht es ums nackte Überleben. Wer also absolut keine Ahnung hat, sollte sich mit Antworten zurückhalten. Wer glaubt etwas zu wissen, sollte seine Antworten wenigstens mit "ich glaube" beginnen.

Es ist eine Prognoseentscheidung erforderlich:

Krankenhausaufenthalt unter 6 Monate = er behält vollen Leistungsanspruch nach SGB II-Recht.

Krankenhausaufenthalt unter 6 Monate länger als 6 Monate: er erhält Leistungennach dem SGB XII.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Hey, das sind 68 Seiten - wo genau soll denn das stehen?

@cyracus

Ich könnte es dir ja verraten, aber wozu gibt es das Inhaltsverzeichnis? ^^ ...

@cyracus

oops .. ich sehe gerade, dass in der zweiten Möglichkeit ein "unter 6 Monate" zuviel ist. Dort sollte latürnich nur "länger als 6 Monate" stehen.

Früher wurden die Zahlungen für Ernährung, Strom etc. teilweise gekürzt bei Krankenhausaufenthalten. Das wurde vom Bundessozialgericht als unzulässig erklärt.

Also, ich würde einen ziemlichen Aufstand machen, wenn ich nach dem Krankenhausaufenthalt feststellen würde, dass mir meine Wohnung gekündigt und womöglich gar geräumt wurde, weil die Miete nicht weitergezahlt wurde. Von wegen "mietfrei" - das Krankenhaus ist doch kein Wohnheim!

Ansonsten s. Antwort Virtual Self.

nein er bekommt kein alg2 mehr,krankengeld was bei der krankenkasse von einer berechtigten person beantragt werden muss.

Bei ALG2 Bezug hat man keinen Krankengeldanspruch.

@DarkView

lesen.....

@heidebaerchen

Wenn man vor der Krankheit ALG2 bezogen hat wird dieses weitergezahlt, weil man als ALG2 Empfänger keinen Anspruch auf Krankengeldzahlung hat.

@DarkView

ok,ich war 4wochen im kh und hinterher gleich 4wochen reha,da wurde mir kein alg2 gezahlt mit der begründung das ich keine ausgaben habe,z.bsp.telefon,essen,waschpulver etc.ich habe so ne pauschale von der krankenkasse bekommen oder von der versicherung(könnte aber damit zutun haben das es ein wegeunfall war und dadurch die versicherung einspringt)

@heidebaerchen

Da hat man dich gewaltig über den Tisch gezogen oder es war in einer Zeit, wo noch Rechtsunsicherheit herrschte.

@VirtualSelf

Sehe ich auch so. Stelle also schleunigst einen Überprüfungsantrag und geh in Widerspruch bzw. vors Sozialgericht, sollte er abgelehnt werden.

Die Zahlungen der Versicherung können jedoch vom ALG II abgezogen werden.