Wenn man als Hartz 4 - Empfänger monatelang im Koma liegen würde wird dann weiter hartz 4 gezahlt?
wenn einem hartz 4 empfänger unverschuldet ein unglück passieren würde und er monatelang im koma liegt (versicherung zahlt ja) wird dann das hartz 4 weiter gezahlt? ich meine der würde ja im krankenhaus ernährt,wohnt mietfrei,bekommt alles usw.....und nach dem aufenthalt hätte der doch viel geld über.also wird dann weiter gezahlt? oder wie läuft das ab?
lg
7 Antworten
Eine Bitte an alle, bei Hartz IV geht es ums nackte Überleben. Wer also absolut keine Ahnung hat, sollte sich mit Antworten zurückhalten. Wer glaubt etwas zu wissen, sollte seine Antworten wenigstens mit "ich glaube" beginnen.
Es ist eine Prognoseentscheidung erforderlich:
Krankenhausaufenthalt unter 6 Monate = er behält vollen Leistungsanspruch nach SGB II-Recht.
Krankenhausaufenthalt unter 6 Monate länger als 6 Monate: er erhält Leistungennach dem SGB XII.
Ich könnte es dir ja verraten, aber wozu gibt es das Inhaltsverzeichnis? ^^ ...
oops .. ich sehe gerade, dass in der zweiten Möglichkeit ein "unter 6 Monate" zuviel ist. Dort sollte latürnich nur "länger als 6 Monate" stehen.
Früher wurden die Zahlungen für Ernährung, Strom etc. teilweise gekürzt bei Krankenhausaufenthalten. Das wurde vom Bundessozialgericht als unzulässig erklärt.
Also, ich würde einen ziemlichen Aufstand machen, wenn ich nach dem Krankenhausaufenthalt feststellen würde, dass mir meine Wohnung gekündigt und womöglich gar geräumt wurde, weil die Miete nicht weitergezahlt wurde. Von wegen "mietfrei" - das Krankenhaus ist doch kein Wohnheim!
Ansonsten s. Antwort Virtual Self.
nein er bekommt kein alg2 mehr,krankengeld was bei der krankenkasse von einer berechtigten person beantragt werden muss.
Bei ALG2 Bezug hat man keinen Krankengeldanspruch.
lesen.....
Wenn man vor der Krankheit ALG2 bezogen hat wird dieses weitergezahlt, weil man als ALG2 Empfänger keinen Anspruch auf Krankengeldzahlung hat.
ok,ich war 4wochen im kh und hinterher gleich 4wochen reha,da wurde mir kein alg2 gezahlt mit der begründung das ich keine ausgaben habe,z.bsp.telefon,essen,waschpulver etc.ich habe so ne pauschale von der krankenkasse bekommen oder von der versicherung(könnte aber damit zutun haben das es ein wegeunfall war und dadurch die versicherung einspringt)
Da hat man dich gewaltig über den Tisch gezogen oder es war in einer Zeit, wo noch Rechtsunsicherheit herrschte.
Sehe ich auch so. Stelle also schleunigst einen Überprüfungsantrag und geh in Widerspruch bzw. vors Sozialgericht, sollte er abgelehnt werden.
Die Zahlungen der Versicherung können jedoch vom ALG II abgezogen werden.
Hey, das sind 68 Seiten - wo genau soll denn das stehen?