Wenn Kind und Frau krank kann man zu Hause bleiben?

3 Antworten

Du kannst eine 'Kind krank'-Bescheinigung kriegen.

Damit hast Du Anspruch auf zusätzliche freie Tage, bezahlt.

Lies Dich mal hier ein

"Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern können einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen.."

"Wie viele Krankentage stehen den Familien zu?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage."

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090

Und lass Dir wirklich diese Bescheinigung geben, nicht eine AU für Dich selbst.

Eltern stehen eine gewisse Anzahl an Krankheitstagen zu, wenn das Kind krank ist um es zu pflegen. Auch da muss der AG normal den Lohn weiter zahlen. Dem AG am besten so früh wie möglich Bescheid geben.

Generell gilt: Wenn das Kind krank ist, dann haben Mütter oder Väter in allen Fällen Anspruch auf die Pflegefreistellung. Das heißt, man kann von seinem Arbeitsplatz fernbleiben oder nach Hause gehen, um das kranke Kind zu betreuen. ACHTUNG: Man muss dem Arbeitgeber aber sofort Bescheid sagen, dass man das macht. Diese Pflegefreistellung steht ArbeitnehmerInnen zu und sie müssen nicht darum bitten – sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Lohn oder Gehalt werden wie gewohnt weiterbezahlt.  

Pro Jahr steht ArbeitnehmerInnen eine Woche Pflegefreistellung zu – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen. Wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist und erneut krank wird, kann man sich eine zweite Pflegefreistellungswoche nehmen. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss ich ein Attest vom Arzt vorlegen. Kostet dieses Attest etwas, muss es der Arbeitgeber bezahlen.  

Woher ich das weiß:Recherche
Lohn oder Gehalt werden wie gewohnt weiterbezahlt.

Das setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer eben keinen Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts durch den Arbeitgeber bei unverschuldeter Verhinderung (bezahlte Freistellung, "Sonderurlaub") nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" hat.

Ansonsten besteht (in Deutschland) Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 45 "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes".

Im Übrigen:

Es spricht ja überhaupt nichts dagegen, Texte aus dem Internet abzuschreiben, aber dann sollte man den Text auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen. So begegnet man dem Eindruck, sich "mit fremden Federn schmücken" zu wollen und der Gefahr von Schadensersatzforderungen wegen Urheberrechrsverletzung (was einen User hier schon Geld gekostet hat).

@Familiengerd

habe eh geschrieben von Recherche

@leartl

Ja und? Was ändert das? Nichts!

Aber egal ...