Wenn jemand verstirbt der in Scheidung lebt, wie ist dann das mit dem Erbrecht?

7 Antworten

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Wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wurde, erbt der Noch-Ehemann ganz regulär und er hat auch Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente. Erst, wenn die Scheidungsklage eingereicht ist, geht er leer aus.

> BGB § 1933 Ausschluss des > Ehegattenerbrechts Das Erbrecht des > überlebenden Ehegatten sowie das Recht > auf den Voraus ist ausgeschlossen, > wenn zur Zeit des Todes des Erblassers > die Voraussetzungen für die Scheidung > der Ehe gegeben waren und der > Erblasser die Scheidung beantragt oder > ihr zugestimmt hatte. Das Gleiche > gilt, wenn der Erblasser berechtigt > war, die Aufhebung der Ehe zu > beantragen, und den Antrag gestellt > hatte.

Hallo, stimmt das echt? Ich will nicht, dass mein Ex im Falle meines Todes irgendwas bekommt, bin seit einem Jahr getrennt habe aber aus Geldgründen keine Scheidung eingereicht! Reicht denn evtl. eine aktenkundige Trennung aus?

@romi66

Wenn man nach dem Gesetz geht, würde ich mal sagen, es geht nicht. Und der gesetzliche Pflichtteil kann auch durch Testament nur in ganz besonderen Ausnahmefällen verweigert werden.

Meines Wissens enden die Erbansprüche auch erst mit der tatsächlichen Scheidung. Allerdings weiß ich nicht, wie es gehandhabt wird, wenn jemand dagegen klagt.

Meines Wissens wenn Sie noch nicht geschieden sind der Mann und die Tochter, wenn kein Testament vorhanden ist.

Sobald das Trennungsjahr aktenkundig bei einem Anwalt ist, geht er leer aus. Iss so... Nun erbt die Tochter - sie kann das Erbe aber auch ausschlagen, dann zählt die weitere Rangfolge

Nur soviel... Der Geschiedene geht leer aus.

Sind doch noch gar nicht geschieden!!!!

Sie sind ja aber noch nicht geschieden - darum geht es ja gerade.