Wenn jemand Reifen an einem Auto klaut. Normale Schrauben ohne Sicherung. Ist das dann ein 242 oder 243?

2 Antworten

Hallo bjoeng,

Du brauchst Dir doch nur das Gesetz anzuschauen:


§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst‐ oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll‐ oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht


Im Fall Deiner Frage würde nur die von mir fett dargestellte Nr. 2 in Frage kommen.

Für die Erfüllung der Nr. 2 währe es aber erforderlich, dass das Rad/die Reifen gegen Diebstahl besonders gesichert  sind. Ist das Rad nur wie Du Schreibst mit normalen Schrauben befestigt, fehlt es an der besonders gesicherten Sache.

Die Sache würde etwas anders aussehen, wenn die Räder mit Felgenschlössern versehen währen, die den Diebstahl erschweren würden.

Werden die ungesicherten Räder gestohlen handelt es sich nur um einen Diebstahl gem. § 242 StGB.

Schöne Grüße
TheGrow

Bisschen ausführlicher hätte man die Frage sicher stellen können.

Ich denke hier greift §243, da zum entwenden erst eine Vorhandlung (das Aufbocken des Wagens und das Lösen der Radschrauben) erfolgen muss.

Inwiefern ist eine Vorhandlung relevant?

@frdmn

§ 242 behandelt bewegliche Sachen, § 243 behandelt Dinge die z.B. durch besondere Vorrichtungen gesichert sind. Das sind Reifen am Auto durch die Schrauben.