wenn ich zum Partner mit Eigenheim ziehe, obwohl....?

10 Antworten

Also ich würde die leer stehende Wohnung auf jeden Fall vermieten. Kosten aber auch Mieteinnahmen wären dann deine Sache.

Bei der Wohnung des Partners: Da er die Wohnung ja abbezahlt und sie später ausschließlich ihm gehört, würde ich keine Miete bezahlen. Fair wäre sich die Nebenkosten und Strom, Wasser, Telefon etc. Zu teilen. Fallen Reparaturen in der Wohnung an sollte er sie zahlen. Du musst ja auch Reparaturen für deine Eigentumswohnung zahlen. Bei Möbeln wäre es fair, dass ihr die Kosten teilt. Du benutzt die Sachen ja auch. Aber wenn es z.B. um Modernisierungsmaßnahmen geht (z.B. neuer Fußboden oder neuer Herd etc.) sollte es dein Partner zahlen, da es ja den Wert seiner Wohnung aufwertet.

Genau, das sehe ich auch so. Der Mann kann froh sein, dass er eine gut situierte Frau bekommt, die finanziell von ihm unabhängig ist. Es ist sein Haus, also kann er abbezahlen. Miete an ihn zahlen empfinde ich lächerlich, er will doch sie zu ihm zieht. Gleichberechtigung hin und her, hier eine Kosten nutzen Rechnung aufzumachen, finde ich deplatziert. Das führt noch dazu, daß sich die Beiden am Monatsende die Kontoauszüge und Einkaufszettel gegenrechnen. Einziehen, leeres Haus vermieten, lieb haben und gut ist.

Dass man sich die Kosten teilt ist normal und richtig. Keine Frage. Aber diese fiktive Miete entsteht ja nch aufgrund der Deckung von Kosten. Sondern hierbei geht es ums Eigentum. Wenn du mit der Miete das Haus quasi mit abzahlst, dann hast du dabei aber keinen Eigentumsanteil, was genau genommen auch nicht gerecht ist. Bei einer späteren Trennung (was wir nicht hoffen) würde dir der Partner ja sicherlich auch keine Eigentumsanteile zurück zahlen wollen vermute ich. Und spätestens hier kommt dann die Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit auf. Du hättest dann jahrelang bezahlt für nichts.

Die Beteiligung an den Kosten ist eine Menge. Denn es können ja auch mal Reparaturen anstehen, die manchmal richtig ins Geld gehen. Das darf man nicht vergessen. Daher finde ich es nicht ungerecht, wenn du nichts zum Kredit dazu gibst, aber dafür für sämtliche Kosten.

Der der einzieht, zahlt anteilig Miete und Nebenkosten, das eigene Haus kann er/sie vermieten und sich über die Mieteinnahme freuen

ganz einfach, oder?

Wie würdest Du die Miete berechnen?

Die Miete entfällt, wenn das Haus demjenigen gehört, zu dem eingezogen wird.

@FordPrefect

Ergänzung:

Hier eine fiktive Miete nach ortsüblichem Vergleich zu erstellen, wäre lachhaft, denn schließlich zahlt der Eigentümer und Partner B sein eigenes Haus ab, von dem der Hinzuziehende nichts hat, solange er nicht im Grundbuch steht. Warum sollte Partner A ihm also bei der Finanzierung seines Vermögensaufbaus unterstützen? Das wäre anders, wohnte Partner B zur Miete, aber nicht , wenn ihm das Objekt selbst gehört.

@FordPrefect

Es wäre doch fair, wenn der einziehende Partner dem sein Haus abzahlenden Partner eine Miete zahlt.

und wenn der einziehende Partner sein eigenes Haus vermietet, und KEINE Hypothek mehr dafür zahlen muss, ist das doch sein persönliches glück

wie würde ich die anteilige Miete bemessen...das wäre in Abhängigkeit der gesamtzahl der Bewohner zu setzen..

@Vampire321
Es wäre doch fair, wenn der einziehende Partner dem sein Haus abzahlenden Partner eine Miete zahlt.

Nein. Wofür denn; eine Vermietung liegt ja nicht vor? Partner B wird doch schon alleine dadurch besser gestellt, wenn Partern A zu ihm zieht, weil er nur noch 50% der anfallenden NK samt ggfs. Reparaturen etc. ausgeben muss. Bei einer fiktiven Miete würde sich Partern A ja schlechter stellen, als wenn sie in ihrem eigenen Haus wohnen bliebe.

und wenn der einziehende Partner sein eigenes Haus vermietet, und KEINE Hypothek mehr dafür zahlen muss, ist das doch sein persönliches glück

Sein persönliches Glück ist es hoffentlich, mit Partner B zusammenleben zu können. Ist ja auch nicht gesagt, dass das Objekt sich überhaupt vermieten lässt. Und wieso sollte Partner A dann Partner B die vielleicht hälftigen Finanzierungskosten abnehmen? Mit dem gleichen Argument könnte man auch sagen, Partner B wäre Partner A in diesem Fall im Gegenzug verpflichtet, dessen Leerstandskosten anteilig zu zahlen.

@FordPrefect

Partner B (der der sein Haus abbezahlen muss) bietet Partner A (die ihr bezahltes Haus vermieten kann) ein Obdach, für das A an anderer stelle Miete zahlen müsste, wenn sie nicht ihr eigenes Haus bewohnt

do gesehen fände Ich es legitim, wenn A einen gewissen Obolus an B zahlt, um den Partner am eigenen wirtschaftlichen Vorteil partizipieren zu lassen

natürlich hilft sie ihm damit auch bei der Tilgung, erwirtschaftet aber selber Mieteinnahmen und spart sich 100% einer eigenen Miete wenn sie eine andere Wohnung anmieten müsste

wenn die Beziehung irgendwann so eng wird, das es nur noch eingemeinsames Konto gibt, kann man immer noch die Einnahmen zusammen legen und auf ‚interne‘ Miete verzichten

bis dahin würde ich das aber schon splitten ... hab schon viele Beziehungen auseinander gehen sehen, und das geschriebene Wort ist halt langlebiger...

Ich gehe davon aus, es geht um Partnerschaft und nicht um eine Ehe.

Eine Partnerschaft kann auch nach einer gewissen Zeit enden. Ehe zwar auch, aber dann kommt ein Scheidungsverfahren. Bei einer Partnerschaft nicht.

Was, wenn man ein Jahr in schöner Eintracht zusammenwohnt und es dann zum Krach und zur Trennung kommt? Dann spätestens hält einer die Hand auf und behauptet, während der Partner fleißig Miete kassiert hat vom Haus, das er nicht mehr zum Wohnen gebraucht hat, hat der andere freie Wohnung gewährt und das wäre dann doch ungerecht -> "Schmarotzer"

Eine gerechte Regelung aus meiner Sicht wäre:

Die schon vereinbarte Teilung der normalen Betriebskosten ohne Kosten für Reparaturen, Modernisierung usw., die letztlich über den Mietanteil gedeckt werden.

Nunmehr leerstehendes Haus vermieten, denn die Einnahmen werden gebraucht, um die Kosten zu decken, die dennoch anfallen und um den eigenen Mietanteil beim Partner zu erwirtschaften.

Wie könnte ein solcher Mietanteil berechnet werden:

m²-Wohnfläche (ohne Nebenräume, Keller, Abstellräume, Dachboden) etc. + zus. Garagenmiete, falls man eine fürs eigene Auto zur Verfügung gestellt bekommt.

Miethöhe: Aufgrund von Mietspiegel oder Vermietanzeigen die Marktmiete ermitteln und davon 60 % oder 66 %. Das ist der Satz, den man auch von Familienangehörigen mindestens verlangen muss (STB fragen), wenn man anteilige Kosten von der Steuer absetzen will.

Dieser Satz bedeutet dann auch, dass der Eigentümer des Hauses hier nicht irgendwie groß Gewinne vom Partner einfährt, sondern einfach einen adäquaten Anteil für die Wohnnutzung bekommt, die dieser Partner selbst nicht mehr hat. Damit wäre dann auch evtl. in Aussicht stehender Streit im Falle einer Trennung und das böse Wort "Schmarotzer" zuverlässig vermieden.

Also wenn Du von Deinem Partner Miete haben möchtest, zudem für ein leerstehendes Haus, dann bist Du meines Erachtens nicht beziehungsfähig.

Wenn ihr gute Gründe habt, nicht in Dein Haus zu ziehen, dann muss es vermietet oder verkauft werden. Damit generiert es dann Einnahmen, die Du nutzen kannst, um Dich an seinem Haus, in dem Du wohnst, finanziell zu beteiligen.

Wirtschaftlich macht das für Dich keinen Unterschied. Wohnst Du in Deinem Haus, dann hast Du dadurch keine Einnahmen und keine Kosten (abgesehen von regulärer Instandhaltung, die so oder so anfällt). Wohnst Du in seinem Haus, generiert Dein Haus Miete, die Du ihm geben kannst. Wahrscheinlich fährst Du auf diese Weise sogar besser, da Du ihm nicht die ganze Miete geben müssen wirst.

Aber von ihm zu fordern, dass er Dir Deinen Leerstand bezahlt... mir fehlen die Worte.

Bitte genauer lesen.....

@Fragenderhaus

Meine Antwort passt schon. Na klar ist eine Mietzahlung gerecht, wenn Du da wohnst. Das andere Haus sollte nicht leerstehen, also gibt es da auch keine Kosten. Die Miete ist natürlich Deine, ist ja Dein Haus.

@Adolin1

ich meinte nicht das sie Miete für das leerstehende Haus zahlen soll, das hast Du völlig falsch verstanden. Trotzdem muss auch ein leerstehendes Haus beheizt und Grundsteuer gezahlt werden. Die Frage ist für mich, was ist gerecht was man mit den Kosten machen sollte, wenn man nicht vermietet(was sicher nicht so kommen wird, aber für den Fall man findet keinen geigneten Mieter findet) Wenn ich Miete zahle dann müsste man diese Kosten doch auch teilen, oder? Diese Fragen hier stelle ich nur um verschiedene Blickwinkel auf das Problem zu bekommen und erhoffe mir jede Menge Input! Ich gebe eher mehr als ich nehme, aber Gerechtigkeit für beide Seiten ist mir einfach wichtig....

@Fragenderhaus

Also ist sie eine "sie". In der Frage war es noch der "Partner". Wie dem auch sein mag, ich habe meine Meinung dazu klar gesagt: Dein Haus leerstehen zu lassen ist eine mutwillige Geldverschwendung, mit der Du sie nicht belasten darfst. Richtig wäre, Dein Haus zu vermieten. Wenn Du die ganze Miete Deines Hauses bekommst und bei ihr die halbe "Miete" (bzw. das entsprechende Äquivalent der Abzahlung) bezahlst, dann stehste immer noch besser da, als wenn Du selber in Deinem Haus leben würdest.

Entscheidest Du Dich, Dein Haus leerstehen zu lassen, dann kannst Du sie nicht an den Folgen dieser wirtschaftlich unvernünftigen Entscheidung teilhaben lassen. Das ist das, was ich in allen meinen Antworten betont habe.

@Adolin1

Ich wohne in so einer Provinz, das ein Eigenheim zu vermieten nicht so einfach ist.... Deshalb wollte ich diese wirtschaftlichen Unsinn trotzdem ansprechen...

@Fragenderhaus

Das ist eine wertmindernde Eigenschaft Deines Hauses. Daran kannst Du nach meiner Überzeugung trotzdem nicht Deine Flamme beteiligen. Es steht Dir frei, das Haus zu verkaufen. Dass Du das nicht tun willst, kann ich gut verstehen. Du willst Dir die Möglichkeit zum Ausstieg offenhalten; Beziehungen halten ja nicht notwendigerweise ewig. Die für das Offenhalten dieser Option anfallenden Kosten sollten aber Dir zur Last fallen. Schließlich bist Du auch derjenige, der im Ernstfall davon profitiert.

Was ich mir als "Gegenleistung" für einen Verkauf Deines Hauses vorstellen könnte, wäre, dass sie Dir einen ordentlichen Mietvertrag ausstellt, der dem einzigen Zweck dient sicherzustellen, dass sie Dich im Falle eines Falles nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen kann.

Ich denke, du hast da an der Frage etwas mißverstanden.

@Renick

Ich denke nicht, und wenn Du es denkst, dann solltest Du konkret werden, statt einen blöden Spruch rauszuhauen.

@Adolin1

Hey... bitte nicht streiten...