Wenn ich mich weigere ein Job coaching anzutreten, werde ich einmal sanktioniert, oder gilt jeder versäumte tag als sanktionierbar?

6 Antworten

Die Antwort auf deine Frage steht in SGB II

  • § 31 Pflichtverletzungen
  • § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
  • § 31b Beginn und Dauer der Minderung

Wichtig aus § 31: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."

Ansonsten gilt: Leute, die "3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben", werden sanktioniert, ein Mal.

Danach kann ihnen wieder eine Maßnahme angeboten werden. Dann erhöht sich die Sanktion, wenn nach der ersten noch kein Jahr vergangen ist - z. B. von 3 X 120,- auf 3 x 240,- oder bei U25 auf Alles!

Ein flotter Sachbearbeiter kann fast jeden Tag eine zumutbare Maßnahme anbieten - obwohl das nicht die Regel ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was spricht dagegen, dennoch hinzuegehen? Deine weiteren Bewerbungsaktiviäten kannst du auch dort verrichten. Wenn deine Bewerbungen bisher keinen Anklang bei Arbeitgebern gefunden haben, sollten sie vielleicht überarbeitet bzw. optimiert werden. Auch das wird dort geschehen.

Eine elegante Lösung gibt es nicht. Flattern zu viele Krankenscheine irgendwann ein, wirst du Termine beim Amtsarzt bekommen. Nimmst du die nächsten Maßnahmen ebenfalls nicht wahr, hast du relativ schnell deine 100% Sanktion und kannst zusehen, wie du dein Leben finanzierst.

Du hast am 1. Tag der Maßnahme zu erscheinen, ansonsten gilst du als nicht angetreten. Ohne Krankenschein ist damit die erste Sanktion u. U. vorprogrammiert.

Wenn du bereits so lange von Hartz IV lebst und es lieber riskierst, in 3 Monaten als Langzeitarbeitsloser eingestuft zu werden, kann ich deine Abwehrhaltung gegenüber des Jobcoachings nicht nachvollziehen. Erfahrungsgemäß beschweren sich diejenigen, die derart Trainingsmaßnahmen am nötigsten haben, am größten. Deine Unterlagen kenne ich nicht, deine Qualifikationen ebenfalls nicht. Zeitarbeit wäre eine schnelle Alternative. Außer, du bist dir zu fein, zumutbare Arbeiten entgegenzunehmen. Dann wäre eine 100 % Sanktion vielleicht wirklich die beste Lösung.

Leider wird man/frau immer wieder gerne beleidigt, wenn man/frau ALG-2 bezieht, das ist überall so. Zu diesen "Maßnahmen" musst Du gehen, so sinnlos sie auch sein mögen. Ich habe bereits an drei Bewerbungstrainings (in einem Jahr übrigens) und an einem Computerführerschein teilgenommen. Letzteren hätte ich mir sparen können, denn ich habe von 1993 bis 1996 Informatik in Dänemark studiert...Aber ich habe an alle (sinnfreien) "Maßnahmen" teilgenommen. Am Ende haben alle nichts gebracht. Du sollst eigentlich lernen früh aufzustehen und einen "geregelten" Tagesablauf haben. Also nicht bis 14.00 Uhr im Bett liegen, dann ein ausgiebiges Besäufnis, abends bei Bedarf solange man/frau noch nüchtern ist, sich stundenlang RTL reinpfeifen. 

Wenn Du also nicht auf eine 100 %ige Sperre verzichten kannst, nimm an dem "Kurs" teil. Danach kannst Du auch allen erzählen, das es einen solchen Kurs nicht unter 6.000 € gibt. Pro Teilnehmer/In. Das nenne ich Steuergeldverschendung!

Wenn du einfach wegbleibst, musst du mit 100% Sanktion rechnen - über mehrere Wochen.

Bewerbungen kannst du auch bei dieser Maßnahme schreiben. Wenn du Vorstellungstermine hast, darfst du legal wegbleiben - musst natürlich einen Nachweise erbringen.

Ich werde ab dem Tag an dem die Maßnahme beginnt mit einem ordner voll bewerbungen eine ganze Reihe Jobs anfahren und persönlich meine Unterlagen abgeben.

Warum erst dann und nicht schon längst? Immerhin bist du schon sehr viele Monate arbeitslos.

Ich würde dir alles streichen wenn du nicht antrittst. dann gebe es nur noch Gutscheine und keine Kohle.

wenn alles gestrichen wird, gibts auch keine gutscheine mehr. dann gibts garnix.