Wenn ich meinen Arbeitsvertrag selber kündige, muss ich noch was bezahlen?
Hi,
Ich will meinen Arbeitsvertrag selber kündige, aber ich suche noch nach einer Stelle und wenn ich mit meiner neuen Stelle nach zwei Wochen von dem Letzten Tag bei meinem Vorherigen Arbeitgeber, bin ich bei Krankenkasse in diesen Zwei Wochen versichert oder muss ich selber zur Krankenkasse was bezahlen?
Entschuldige ihr mir bitte , weil mein Deutsch ist sehr schlecht.
Danke im Voraus.
4 Antworten
Hallo,
der Text ist eindeutig verständlich.
Der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 sGB V ist an 4 Bedingungen geknüpft:
1) in der bisherigen Beschäftigung bestand Krankenversicherungspflicht (= Bruttoverdienst für 12 Monate unter 60.750 Euro)
2) in der Lücke wird keine Erwerbstätigkeit ausgeübt: kein Minijob, keine Honorartätigkeit, keine Freiberuflertätigkeit ...
3) die Lücke ist maximal einen Monat lang
4) in der neuen Beschäftigung besteht Krankenversicherungspflicht (= Bruttoverdienst für 12 Monate unter 60.750 Euro)
Wenn die Lücke länger als 1 Monat ist, sind für die gesamte Zeit Beiträge zu zahlen (wenn keine kostenlose Familienversicherung über Angehörige möglich ist).
Wen man bereits 12 Monate Arbeitslosenversicherungsversicherungsbeiträge gezahlt hat, wird bei einer Eigenkündigung meist eine Sperrzeit von 12 Wochen von der Agentur für Arbeit verhängt. Trotzdem werden aber in derSperrzeit von der Agentur für Arbeit doie Krankenkassenbeiträge gezahlt (aber erst ab Tag des Arbeitslosenfgeldantrages!).
Gruß
RHW
Gern geschehen!
Danke für den Stern!
Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für vier Wochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III ( § 19 Abs. 2 SGB V) geregelt. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die durch einen Arbeitsplatzwechsel entstehen können.
https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistungsanspruch/
Wie du siehst, sollte das mit den 2 Wochen, bis du wieder arbeitest, kein Problem sein.
Dankeschön
WENN man selbst kündigt , hat man eigentlich schon eine andere Arbeitsstelle !
Man ist noch weiter versichert ! : Ein Monat extra krankenversichert nach der Job-Kündigung.
Beim Jobcenter bekommt man kein ALG- Geld bei Selbstkündigung , für 13 Wochen .
Beim Jobcenter bekommt man kein ALG- Geld bei Selbstkündigung , für 13 Wochen .
Bicht in jedem Fall, denn das kommt auf den Grund für die Eigenkündigung an.
Es gibt eine Übergangsfrist zwischen 2 Jobs: max. 4 Wochen ist man in gesetzlichen Krankenkassen in BRD einfach weiterversichert.
Das passt also bei Dir.
Vielen Dank
Nicht maximal, sondern minimal vier Wochen.
Dankeschön, für die ausführliche Antwort