Wenn ich länger Pause mache wird die Zeit hintendran gehängt und wenn ich die Pause Kürze darf ich dann früher gehen?

12 Antworten

Nein, man darf offiziell nicht eher gehen. Wenn dann was passiert, gibt´s nen ziemliches Problem mit der Versicherung. Ausserdem liegt es in der Fürsorgepflicht des AG, dass der AN die gesetzlichen Pausen nimmt.

Länger bleiben, um verlängerte Pause auszugleichen geht. Das muss aber mit AG abgesprochen sein, eigenmächtig entscheiden kannst Du das nicht.

Ich stimm Dir ja eigentlich zu, aber was hat die Versicherung damit zu tun?

Wenn ich früher Feierabend mache als geplant (zb weniger Personal wird benötigt als gedacht - bei uns im Einzelhandel durchaus möglich) bin ich genauso versichert wie sonst?!

wenn ich die Pause Kürze darf ich dann früher gehen?

Nein!

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestpausen müssen zwingend gemacht und eingehalten werden. Vom AG vorgegebene Pausen die evtl. auch länger dauern, kann man auch nicht kürzen und damit die "Anwesenheitszeit" im Betrieb verkürzen.

Der Gesetzgeber gibt die Pausen vor, damit die Arbeitszeit unterbrochen wird, damit der AN sich erholen kann. Eine Pause muss daher die Arbeitszeit "unterbrechen" und kann nicht vor oder nach der Arbeit gemacht werden.

Außerdem macht sich ein AG, der duldet dass keine Pause gemacht wird (unter 15 Minuten wird die Unterbrechung nicht als Pause anerkannt) oder sie gar verbietet, strafbar nach § 23 Arbeitszeitgesetz. Deshalb kann er auch AN, die entgegen den Anweisungen, keine Pause machen abmahnen.

Das kommt auf die Regelung in deinem Betrieb an. Wenn ich länger Pause mache muss ich nicht länger arbeiten, aber die längere Pause wird mir von der Arbeitszeit abgezogen. Mache ich kürzer Pause wird mir die Zeit auf meine Arbeitszeit angerechnet, kann aber deswegen nicht früher gehen. Bei mir hebt es sich meistens auf. Mache ich einen Tag 10 min. Länger Pause verkürze ich meine Pause am nächsten Tag um 10 Minuten.

Zitat-1: "Mache ich kürzer Pause wird mir die Zeit auf meine Arbeitszeit angerechnet..." (Zitat Ende)

Zitat-2: "Mache ich einen Tag 10 min. Länger Pause verkürze ich meine Pause am nächsten Tag um 10 Minuten." (Zitat Ende)

Beides ist jedoch nur dann statthaft, wenn dadurch die gesetzlichen Mindestpausen gemäß dem ArbZG nicht unterschritten werden.

@verreisterNutzer

Das stimmt, darauf muss ich natürlich achten.

gesetztlich sind ab 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause vorgeschrieben.

Machst du nur 10 Minuten passen, muss dir dein Arbeitgeber trotzdem 30 min abziehen.

Wenn du statt 30 min 40 min Pause machst musst du natürlich dann auch 10 Minuten länge arbeiten - vorrausgesetzt die längere Pause wird auch vom Arbeitnehmer genehmigt.

„...Machst du nur 10 Minuten passen, muss dir dein Arbeitgeber trotzdem 30 min abziehen...“

NEIN, definitiv nicht! Er hat die Zeit zu zahlen die du gearbeitet hast, ABER er hat dafür Sorge zu tragen das du Pause machst - ob es dir passt oder nicht

@Repwf

ja da ich aber eh 30 min in EINEM STÜCK machen muss, wird er mir die 30 min abziehen, egal ob sie mache oder nicht. er kann nacher ja jederzeit sagen, er hätte mir angeschafft 30 Minuten zu machen

ja er muss mir die zeit zahlen die ich arbeite, aber ich dürfte in den 30 min ja nicht arbeiten. somit darf er auch nicht zahlen

So einfach geht das nicht.

Die Pausen sind auch gesetzlich vorgeschrieben. 30 Minuten ist üblicherweise das Minimum. Die steht dir zu. Wenn du darauf verzichtest, kann der Arbeitgeber aber nichts dafür und muss dich deshalb auch nicht früher gehen lassen.

Das man das trotzdem mal machen kann wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat, ist ein anderes Thema.

Das ist so nicht ganz richtig!

Der Arbeitgeber ist sowohl aufgrund der Bestimmungen des ArbZG als auch aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen zu gewährleisten und zu kontrollieren.