Wenn ich jetzt lang nicht mehr zur Fahrschule gehe verfällt dann die Grundgebühr und kostet das mer?

5 Antworten

Sobald du deinen Antrag eingereicht hast, hast du 12 monate zeit, die theoretische UND praktische prüfung abzulegen; hast du die praktische nicht innerhalb dieses jahres bestanden, musst du die theoretische wiederholen soweit ich weiß

xistmeinname  07.09.2012, 07:24

genauso war das zu meiner zeit auch noch geregelt!

hatten einen chaoten bei uns, der 3 oder 4 mal die grundgebühr zahlen musste, da er zwischendurch einfach mal nicht mehr in die schule kam und dann die frist von 12 monaten abgelaufen waren...

Die Grungebühr wird nicht verfallen, du kannst so lange brauchen wie du willst.

Was Verfallen kann ist Bsp. die Theoretische Prüfung nach einem Jahr und wenn du eine Längere Pause dazwischen machst wird es generell teurer für dich werden da du sozusagen deine Fahrstunden und den Unterricht wieder von neu beginnen wirst.

Ruf doch einfach mal bei deiner Fahrschule an, du musst auch keine Gründe nennen warum du eine Auszeit machen möchtest. ^_^

Wenn du 1 jahr nicht gehst musst du dein vertrag verlängern und wenn du noch länger nicht gehst dein erstehilfe kurs wieder machen

Das ist wohl Verhandlungssache mit der Fahrschule.

steht im vertrag