Wenn ich in der Fußgängerzone Musik machen möchte, z. B. Gitarre spielen und singen ...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jede Stadt hat andere Vorschriften für das Musizieren im öffentlichen Straßenraum. Das wird auch kontrolliert. Spätestens die Geschäfte in der Nähe haben ein Auge darauf. Denn bei guten Musikern kommt keiner mehr in deren Geschäft und bei schlechter auch nicht.

Kann nur passieren, dass man von den Geschäften Geld bekommt. Einfach wo anders zu spielen. Ob das dann erlaubt ist kann ich nicht sagen.

Von Stadt zu Stadt verschieden. In Berlin ist es z.B. Nicht verboten auf öffentlichen Plätzen zu musizieren. Jedoch nur akustisch und nicht elektrisch verstärkt.

Du solltest deinen Platz wohlwollend auswählen und im Zweifelsfall Anrainer um Erlaubnis fragen.

Am besten ein Kleingewerbe machen und 17500,-Euro im Jahr nicht überschreiten, ansonsten muss du alles Versteuern.

Deine frage war aber nicht ernst gemeint oder?

Geh singen, wenn dich dann jemand vom Ordnungsamt fragt, sagst du einfach: ich machs nur zur Unterhaltung der Spaziergänger.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Du meinst wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Dieses Steuererleichterungsverfahren befreit aber niemanden von der Zahlung der Einkommensteuer, die fällig wird, wenn man jährlich mehr als 8.130 Euro verdient. Diese Regelung wirkt sich nur auf die MwSt aus.

@Geochelone

Doch, die Frage ist ernst gemeint. Wenn ich schon Geld erbettele, dann sollen die Leute wenigstens was davon haben.

Musik machen und Singen ist Kunst und damit kein Gewerbe ! Du brauchst also keinen Gewerbeschein.

Trotzdem müssen auch Künstler Steuern zahlen, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 8.130 Euro/jährlich erzielen. Hol´ dir dafür eine Steuernummer vom Finanzamt.

Sogar fürs Betteln braucht man eine Erlaubnis. Ich glaube, die bekommt man vom Ordnungsamt, also jetzt fürs Musik-Machen.