Wenn ich im Grundbuch stehe aber mein Frau für den Kredit gebürgt hat wer bekommt das Haus?
Meine Frau und ich haben uns im März getrennt. Sie lebt jetzt mit den 2 Kindern in unserem Haus und ich in einer Mietwohnung. Den Bauplatz habe ich vor der Ehe gekauft und stehe deshalb auch alleine im Grundbuch. Das Haus haben wir nach der Ehe gebaut. Wir haben keinen Ehevertrag. Wem gehört das Haus nach einer Scheidung? Muss ich meiner Frau was ausbezahlen?
Danke für alle Tipps.
5 Antworten

Das Grundstück gehört dem, der im Grundbuch steht. Das Haus wurde in der Ehe errichtet. Da kein Ehevertrag existiert, gilt das Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Damit ist der Wert des Hauses hälftig an die Frau zu zahlen.

Klartext: Das Haus kommt unter den Hammer, zuerst wird die Bank befriedigt und sonstige Schuldner! Da Deine Frau vermutlich nicht Vollzeit arbeiten geht, wirst Du ihr Unterhalt zahlen müssen! Dazu Deine Wohnung... Wie willst Du da den Kredit abbezahlen?!

Die Anwälte stellen ungern Anträge für folgsache so dass den zughewinn ausgleich nicht stattfindet.und wenn ja dauert ewig

Das Haus gehört dem, der im Grundbuch als Eigetümer des Grunstücks vermerkt ist. Bei einer Ehescheidung wird der Wert des Hauses seit dessen Errichtung mit dem zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages verglichen. Von der Differenz - Zugewinn - müssen Sie Ihrer Frau die Hälfte auszahlen.

Das heißt im Klartext, dass das Haus - weil beide kein sonstiges Vermögen haben - unter den Hammer kommt!

Diese Frage kann man mit den nur wenigen Indo´s aus meiner Sicht so hier nicht beantworten. Das wird wohl im Zusammenhang der Scheidung auseinanderklamüsert werden müssen. Wenn der Hausbai finanziert wurde, wird zunächt die geldgebende Bank die Finger darauf haben.

Um den Hausbau zu finanzieren habe ich mein Elternhaus verkauft und das ganze Geld plus mein Bausparverträge in den Hausbau gesteckt. Meine Frau hat vielleicht 10.000 € beigesteuert. Die Raten wurden alle von mir bezahlt. Es besteht noch eine Restschuld von über 100.000 €. Der Wert des Hauses liegt bei ca. 300.000 €. Hat das irgendeinen Einfuß auf den Wert den ich emien Frau für den Zugewinn bezahlen muss?

Die Frau wird als Hausfrau aber kaum Miete bezahlen können!
Das was Du geerbt hast wird aus dem Zugewinn rausgerechnet. Auch die Bausparverträge werden, mit dem Tag der Eheschliessung rausgerechnet.
Es kommt bei der Zugewinngemeinschaft nicht darauf an was wer bezahlt hat, sondern was wer besessen hat.
Zur Illustration vielleicht ein Beispiel:
Nehmen wir an dass Du 200 000 besessen hast und Deine Frau 10 000.
Ihr habt ein Haus, das jetzt 300 000 wert ist und 100 000 Schulden.
Euer gemeinsames Vermögen vor der Eheschliessung betrug also 210 000 und danach 200 000 (Haus - Kredit)
Also habt ihr 10 000 Verlust gemacht und jeder muss davon 5 000 bezahlen. Behält Deine Frau das Haus zahlt sie Dir also 205 000 und wenn Du es behältst musst Du ihr 5 000 bezahlen. Allerdings musst Du dann auch den Kredit ablösen. Der sollte durch die Grundschuld gedeckt sein.
Wenn das Grundstück aber z.B. während der Ehe seinen Wert verdoppelt hat müsst ihr den Gewinn teilen.
Wenn Deine Frau in dem Haus wohnt und das Haus Dir gehört, muss sie Dir Miete bezahlen. Du musst allerdings den Kredit ablösen.
Ein Haus neu zu bauen ist meistens ein Verlustgeschäft in den ersten Jahren. Deswegen glaube ich eher nicht, dass Du ihr viel zahlen musst.
Ich bin in ähnlicher Lage, habe mich mit meiner Frau über einen Wert geeinigt und zahle ihr ihren Anteil aus.