Wenn ich Einnahmen durch Reitbeteiligungen habe, muss ich diese beim Gewerbeamt anmelden?

5 Antworten

Es ist erst dann ein Gewerbe, wenn die Einnahmen die Ausgfaben über schreiten (=Gewinn), oder wenn angestrbt wird, einen Gewinn zu errechen.

Wenn nauf Dauer kein Gewinn entsteht, macht das Finanzamt das Gewerbe wieder zu und stuft es zum Hobby (=Liebheberei) zurück.

Mach also mal eine Liste der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, dann weißt Du mehr.

Lesstoff zum Thema Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Nein, das ist kein Gewerbe im Sinne des Gesetzes, es sei denn du betreibst einen Reitstall. Das Geld das du bekommst, ist ein reiner Auslagenersatz, Futter, Stall, Tierarzt kosten ja auch ganz schön viel Geld

Es wird dann zum Gewerbe, wenn die Etnnahmen die Ausgaben überschreiten (=Gewinn).

@JoWaKu

Es muss nach der Definition eine selbständige (!) Tätigkeit sein mit der Absicht, dauerhaft (!) Gewinn zu erzielen.

Ich kenne keine einzige Reitbeteiligung, die als Gewerbe läuft.

Das kommt drauf an, wie das vertraglich geregelt ist. Wenn man die Einnahmen nicht bar ausgezahlt kriegt, müßte der ehrliche Steuerzahler diese Einnahmen beim Jahresausgleich anmelden.

Ich bekomme das Geld bar auf die Hand im Vertrag steht das es für den Unterhalt der Pferde ist und dafür gebrauche ich das Geld auch.

ich würde ein Gewerbe anmelden,denn man weiß nie welche guten Freunde man hat (wenn du weißt was ich meine).Dann bist du auf der sicheren Seite.