Wenn ich einen wegen Betrug und ungerechtfertigter Bereicherung anzeige, bekomme ich dann mein Geld wieder?

6 Antworten

Ungerechtfertigte Bereicherung ist kein Straftatbestand, Betrug aber schon.

Sollte der Betrugsvorwurf zutreffen, könnte die Polizei das Erlangte aus der Tat beschlagnahmen. Das folgt dem Grundsatz, dass der Täter keinen Erfolg aus seiner Straftat erlangen darf. Die Polizei kann das auch zu deinem Gunsten machen. Betreibe ein Zulassungsverfahren im Rahmen der Rückgewinnungshilfe, die aus dem § 73 StGB hervorgeht, Hat der Täter das Erlangte nicht mehr, muss er Wertersatz aus seinem privaten Vermögen leisten.

Soweit die Theorie. Da die Verfalls- und Einziehungsvorschriften sehr komplex sind, kennt sich weder jeder Polizist, Staatsanwalt oder Richter wirklich darin aus. 

Zudem musst du zivilrechtlich auch tätig werden. Hier ist das Verfahren ganz gut erklärt

http://www.iww.de/ve/archiv/forderungspfaendung-das-muss-der-glaeubiger-beim-zulassungsverfahren-im-rahmen-der-rueckgewinnungshilfe-beachten-f44052 >

Du könntest auch versuchen, die Sache über ein Adhäsionsverfahren zu regeln. Das bedeutet, dass der Strafrichter auch über zivilrechtliche Ansprüche entscheidet.

Die von mir als allerletztes gewählte Möglichkeit wäre die des reinen Zivilrechts. Also Mahnbescheid, Vollstreckung oder ggf, Klage. 

Die Anzeige wegen Betrug ist nur rein strafrechtlich relevant.

Wenn du Dein Geld zurückhaben willst mußt Du zivilrechtlich vorgehen. Bedenke aber das Du bei Allem was Du im Zivilrecht anleierst auch zunächst in Vorkasse bezahlen mußt. Sollte es sich bei der/dem Betrüger um jemanden handeln der sowas öfter macht ist die Wahrscheinlichkeit was zurückzubekommen sehr gering. Man wift dann schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Einen Pfändungs und Überweisungsbeschluß sollte man aber trotzdem erwirken. Dieser ist 30 Jahre gültig und in dieser Zeit kann sich vieles ändern.

Nein. Zumindest nicht automatisch.

Du musst zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden. Wenn du betrogen wurdest, dann kannst du dies anzeigen.

Dein Geld bekommst du aber nur wieder, wenn der Täter dies freiwillig an dich zurück zahlt.

Ich will mein Geld zurück. Die kann sich doch nicht daran bereichern. 😡

@BVB565

Dann musst Du das zivilrechtlich einfordern und ggfs einklagen.

Dein Geld bekommst du aber nur wieder, wenn der Täter dies freiwillig an dich zurück zahlt.

Quatsch.

Die §§ 73 StGB und 111b StPO sagen was anderes. 

@furbo

Das ist natürlich richtig.

Aber hier besteht für den Geschädigten nur eine theoretische Chance diesbezüglich befriedigt zu werden.

das eine ist Strafrecht, das andere das Zivilrecht. 2 Baustellen. bei letzterem ja, wenn was zu holen ist.

Mit einer Anzeige alleine überhaupt nicht.

Dazu musst du den "Täter" vor einem Amtsgericht verklagen.

Und dann muss ich die Prozesskosten tragen oder wie?

@BVB565

Wenn du den Prozess gewinnst, dann kannst du sie vom Gegner wiederholen, sofern bei dem etwas zu holen ist....

Wenn dieser nichts hat, dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

@BVB565

Zunächst ja. Gewinnst du den Prozess, dann werden dir diese Kosten erstattet, bzw. vom Gegner versucht einzuziehen.

Stelle dir einen Raub in Millionenhöhe vor. Die Täter werden mit der Beute festgenommen... und die Geschädigten müssten, so deine Antwort zuträfe,  zum Amtsgericht und auf Rückgabe klagen?

Natürlich ist das unrealistisch, aber wenn bei großen Verbrechen die Geschädigten ihr Geld wiederbekommen - ohne die Täter auf Herausgabe zu veklagen - warum sollte es nicht im kleinen funktionieren? Die Rechtsvorschriften sind die gleichen.

Wir haben die Gesetze, die das erlauben. Sie werden auch zunehmend angewandt.

Hier ist ein guter Link zum Thema:

http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-21251181.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://www.google.de/

@furbo

Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob ich die Beute noch dingfest machen kann und zurückgeben oder ob ich einen Geldbetrag von dem "Täter" fordere. Als erstes muss ich doch hier mal nachweisen, dass das Geld wirklich mir gehört.

Auch einem Opfer wird nicht einfach der Geldsack wieder ausgehändigt....

Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Du gehst zur Polizei, machst eine Anzeige wegen Betrugs und die holen dir dann das Geld??

Nein, um bei Betrug an sein Geld zu kommen, ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich!!!