Wenn ich einen Rückflug wegen Krankheit umbuchen muss, wer kommt dafür auf?

5 Antworten

Wenn du kene Reiseruecktrittsversicherung abgeschlossen hast, dann wirst du die Kosten selber tragen muessen. Die Auslandskrankenversicherung uebernimmt nur die erforderlichen Kosten fuer den Aufentahlt in einem Krankenhaus und die anderen anfallenden Kosten, wie Arztkosten und fuer medizinische Leistungen. Eine Auslandsreeisekrankenversicherung uebernimmt, wenn es notwendig ist den Ruecktransport vom Ausland nach Deurtschland und dies muss ebenfalls von dem behandelnden Arzt und einem Arzt der Versicherung fuer notwendig erachtet werden.

Erstens: Man sollte man besten in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob diese Leistungen versichert sind. Denn die Leistungen einer Auslandskrankenversicherung können durchaus unterschiedlich sein.

Zweitens: in den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen dürfte diese Leistung allerdings nicht versichert sein.

Hast du! Im Normalfall musst du aber der Versicherung sofort melden wenn sowas eintritt und sie erklären dir das weitere Vorgehen, daher kann es durchaus sein das sie eben nicht alles übernehmen wenn du das nicht gemacht hast. Aber wozu schließe ich denn eine Reiseversicherung ab wenn sie dann für nichts aufkommen... Ich hoffe du hast auch eine Rechtsschutzversicherung...

Ich habe eine Auslandskrankenversicherung, es handelt sich nicht um eine Reiserücktrittsversicherung. Gemeldet habe ich alles rechtzeitig. Das der Flug umgebucht werden muss habe ich denen sogar gesagt bevor ich den Flug überhaupt umgebucht habe. Alles streng nach Vorschrift.

@Drenki

Reiserücktritt würde hier ja auch nicht greifen da du die Reise ja schon angetreten hast. Aber eben diese Auslandskrankenversicherung sollte das übernehmen. Musst den Vertrag durchblättern was in welcher Höhe übernommen wird... Aber sowas ist doch wohl ein Grundbestandteil einer Auslandskrankenversicherung. Wie gesagt... erstmal erkundigen was im Vertrag steht und dann freundlich darauf hinweisen das du auch eine Rechtsschutzversicherung hast die deinen Fall gerne übernimmt.

@DerWissensdurst

mmh, ich habe um ehrlich zu sein keine Rechtsschutzversicherung. Ich wollte es immer mal machen aber bin nie dazu gekommen. Ich werde den Vertrag mal durchblättern, es ist eine Versicherung von der Provinzial, die war auch relativ teuer...ich meine wenn geld weg dann geld weg aber wenn es doch irgendwie zu holen ist sollte man die Chance ja auch ergreifen. Ich denke mit Kündigung der Versicherung drohen wird die eher weniger interessieren richtig?

Eigentlich sollte die Reiserücktrittsversicherung so was übernehmen. Lass dir von deiner Versicherung eine Begründung schicken warum sie das nicht bezahlen wollen und dann geh mal durch die AGB und suche nach den angegebenen Artikeln.

Aber eigentlich hast du das Recht darauf, dass sie dir das wieder erstatten.

Es ist ja KEINE Reiserücktrittsversicherung sondern eine Auslandskrankenversicherung.

das musst du mit der versicherung klären...