Wenn ich ein börsennotiertes Unternehmen zu 100% aufkaufe ( alle aktien ) gehört sie dann nur mir oder reicht es auch wenn ich schon 50,1%?

10 Antworten

Und "Gehört sie mir" ist ein doppeldeutiger Begriff.

Natürlich gehört sie auch mit 100% nicht Dir. Dir gehören die Aktien.

Und nach dem Aktiengesetz (unterschiedlich je nach Land) kann man mit einer Mehrheit von Aktien (und wenn es unterschiedliche gibt dann mit Stammaktien) je nach Prozentsatz unterschiedliche Einflussmöglichkeiten.

Siehe auch Sperrminiorität https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrminorität).

Aber auch wenn man eine bestimmte Anzahl von Aktien auf sich vereinigt (während des Kaufprozesses) hat man bestimmte Pflichten. Wie die Meldepflicht

Die Meldepflicht beim Aktienkauf und -verkauf allgemein

Konkret greift die Meldepflicht gemäß §21 WpHG dann, wenn durch den Kauf oder Verkauf von Aktien 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer AG erreicht, über- oder unterschritten werden.

Wenn Du eine Aktiengesellschaft mit der vollständigen Übernahme aller Aktien kaufen würdest,gehörte Sie Dir als alleinigem Aktionär.

Wenn Du eine Aktiengesellschaft mehrheitlich erwirbst,50% + eine Aktie ist hierfür notwendig,dann hast Du eine Majorität.Du kannst bestimmen wie das Management sich zusammensetzt,bzw.Du kannst Mehrheiten hierzu erzielen.

Es gehört dir vollständig, wenn du 100% der Aktien hältst. Das Sagen hast du aber schon bei 50,1%, weil du dann alleine den Aufsichtsrat wählen kannst, der wiederum den Vorstand bestimmt.

Bei 50.1% bist du natürlich nur Teileigentümer, anderenfalls wären die 49,9% ja unbedeutend.

Du hast dementsprechend aber natürlich mehr Einfluss.

*also als die 49,9%

Du brauchst nur 50 % plus einer Aktie kaufen, dann hast du die Mehrheit