Wenn ich das Erbe meines Vaters ausgeschlagen habe?
Wenn ich das Erbe meines Vaters ausgeschlagen habe, habe ich dann Anspruch auf das Erbe meines Onkels, wenn er verstorben ist.
2 Antworten

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe
Grundsätzlich zählt eine Ausschlagung immer nur für einen Erbfall. Das heißt, das sie das Erbe vom Onkel nicht mit ausschlagen. Man beachte, das das Erbe immer zum Todeszeitpunkt zählt. Wenn der Onkel vor den Vater verstorben ist, das ist der Vater Erbe des Onkels.

Ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.