Wenn ich das arbeiten aufhöre bekomme ich dann meine BG rente weiter?

2 Antworten

Hallo stefchris,

Sie schreiben:

Wenn ich das arbeiten aufhöre bekomme ich dann meine BG rente weiter?

Die Unfall- oder Verletztenrente aus der BG hat nichts damit zu tun, ob Sie aufhören zu Arbeiten!

http://www.unfallrente.net/unfallrente-berufsgenossenschaft-bg.html

Auszug:

Dauer der Unfallrente: Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann, wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt, die noch verändert werden kann. 

Dies ist jedoch nur während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall möglich, danach wird die Rente auf unbestimmte Zeit (lebenslang ungekürzte Dauerrente) geleistet (§ 62 SGB VII).

Fazit:

Im Zweifelsfall bitte immer direkt bei Ihrer zuständigen BG nachfragen, nur von dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erwarten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die BG-Rente wird auch parallel zur gesetzlichen Rente gezahlt. Dabei ist nur der Grenzwert zu beachten (google)