Wenn ich an mehreren Tagen an der Kasse arbeite und mache täglich minus (am Ende des Tages - Geldbestand)..muss ich das dann bezahlen?

4 Antworten

Naja, du mußt dich mal selbstkritisch hinterfragen, was du falsch machst. Es kann ja nicht sein, dass du täglich immer größere Verluste machst. Irgendetwas läuft schief.

Oder gibt es einen begründeten Verdacht, dass jemand die Kasse zu deinen Ungunsten manipuliert?

Ich zähle mein Wechselgeld mehrmals nach und es stimmt eigentlich immer alles.. ich habe den verdacht, dass andere an die Kasse gehen.. 

@Jeff200

Hm - das ist ein schwerer Verdacht, dem du aber auf jeden Fall nachgehen mußt!!!

@Mignon5

Korrekt. aber sobald du "rumstehen" tust und andere Mitarbeiter sehen das, nöhlen die dich voll, dass du nix zutun hast.. also da du alles machst und deine Kasse frei zugänglich ist, könnte es so gut wie alle sein.. 

-> Ist dies rechtmäßig erlaubt? -> Bin ich dazu verpflichtet, dass ich für diese Verluste aufkommen muss?

Nein, wenn ...

- erstens es keine vertragliche Vereinbarung gibt, die den Arbeitnehmer zum Ausgleich eines Kassenmankos verpflichtet.

Eine solche Vereinbarung ist aber auch nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer mit seinem Entgelt ein "Mankogeld" zur Absicherung gegen einen Mankoausgleich vom Arbeitgeber gezahlt wird; die Höhe diese Mankogeldes und ein gegebenenfalls zu leistender Mankoausgleich müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, und

- zweitens die Verantwortung für das entstandene Kassenmanko nicht zweifelsfrei dem einzelnen Arbeitnehmer angelastet (bewiesen) werden kann.

Der Arbeitgeber hat also die Beweislast und muss darlegen können, dass Du schuldhaft grob-fahrlässig oder vorsätzlich das Manko herbei geführt hast.

Beide Voraussetzungen für eine Verpflichtung zum Mankoausgleich sind nach Deiner Schilderung nicht gegeben, so dass Du nicht zum Mankoausgleich verpflichtet bist.

Die Last hat hier der Arbeitgeber zu tragen, wie auch sonst in Schadensfällen aufgrund leichter und mittlerer Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers.

-> Was steht dazu im Gesetz?

Es gibt dazu kein spezielles Gesetz, nur gerichtliche Entscheidungen mit Ableitungen aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB.

Zwei entsprechende Urteile des Bundesarbeitsgericht BAG, die die Arbeitnehmerhaftung (auch bei Kassendifferenz) bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit verneinen und die Beweispflicht des Arbeitgebers betonen, findest Du hier:

BAG, Urteil vom 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 §§ 254, 276, 280, 282, 611, 823, 1004 BGB  ( http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/mankohaftung-des-arbeitnehmers )

und

BAG 8 AZR 175/97 ( http://www.urteile-im-internet.de/index.php?archives/BAG-8-AZR-175-97.html&entrypage=3 )

Ausführliche allgemeine Informationen zur Mankohaftung gibt es z.B. hier: http://www.juraforum.de/forum/t/mankohaftung-rechte-und-pflichten-im-arbeitsverhaeltnis.134433/

danke schön. ich werde dies meinem Arbeitgeber mal mitteilen und hoffen, dass sich was ändert. 

@Jeff200

Viel Glück!

Wie bist du denn drauf? Wenn du in deiner Kasse ein Minus hast, dann heißt doch wohl ganz klar, dass du zu Ungunsten deines Arbeitgebers gearbeitet hast.

Es muss doch wohl nicht extra imArbeitsvertrag stehen "Der Kassierer ist in der Lage, ordnungsgemäß abzurechnen".

Ich finde es schon kulant, dass du einige Male nicht bezahlen musstet. Pass einfach besser auf und alle sind zufrieden!

Diese Antwort ist echt zum verzweifeln....

@alexbababu

Der Sachverhalt auch!

@Zumverzweifeln

Der abwertende Kommentar von alexbababu zu Deiner Antwort ist völlig berechtigt!

Ohne die konkreten Umstände zu kennen, gibst Du hier ein unberechtigt wertende Äußerung, die mit der Frage und ihrer rechtlichen Beurteilung überhaupt nichts zu tun hat.