Wenn ich als Verkäufer auf ebaykleinanzeigen.de per Mail eine Reservierung für einen Artikel vergeben habe, bin ich dann verpflichtet dieser nachzukommen?

2 Antworten

Ja, denn es ist dann doch eine Zusage zum Verkauf von Dir erteilt wurde.

Hast Du wenigstens eine zeitliche Einschränkung, z.B. 48 Stunden eingebaut, die Du Dich an das Angebot / die Zusage halten wirst?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also ich habe eben der Person geschrieben, dass der Artikel für diejenige reseviert ist. Ich will jetzt aber nicht mehr verkaufen. Es sind weder Geldbeträge, noch irgendwelche Daten wie Anschrift oder ähnliches ausgetauscht worden. Lediglich die oben genannte Aussage der Reservierung. Das das absolut nicht die feine Art ist, ist mir bewusst aber könnte der Interessent mir was?  Mein Wortlaut lautete "für Sie vorerst reserviert".

VG

@Gugugucko

Dann schreibe noch hinterher und schränke das "vorerst" auf die nächsten, eventuell 5,  Stunden ein

Ja, wenn Du Dich wörtlich verpflichtet hast. Es handelt sich dann um eine eindeutige Willenserklärung.

Daher sollte man derartige Reservierungen nur unverbindlich abgeben und zeitlich begrenzen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also ich habe eben der Person geschrieben, dass der Artikel für diejenige reseviert ist. Ich will jetzt aber nicht mehr verkaufen. Es sind weder Geldbeträge, noch irgendwelche Daten wie Anschrift oder ähnliches ausgetauscht worden. Lediglich die oben genannte Aussage der Reservierung. Das das absolut nicht die feine Art ist, ist mir bewusst aber könnte der Interessent mir was?  

VG

@Gugugucko

Kein Problem.

Ebay-Kleinanzeigen ist nicht mehr als ein Flohmarkt. Du kannst, wenn Du willst, dem Interessenten zurückschreiben, daß Du Deine Reservierungszusage aufhebst. Kannst Du aber auch ganz unterlassen.

@Gugugucko

Eine Reservierung - betrachtet als ein verbindliches Angebot unter Abwesenden - einfach aufzuheben geht natürlich nicht. Du kannst höchstens noch deine Erklärung widerrufen; dafür müsste der Widerruf spätestens gleichzeitig mit der Reservierungserklärung dem Empfänger zugehen. Es dürfte aber nicht allzu leicht fallen, zu argumentieren, dass eine später gesendete Mail noch "gleichzeitig" mit der vorhergehenden Mail "zugegangen" ist.

Details dazu spare ich mir mal; statt dessen wird man davon ausgehen müssen, dass du an die Reservierung so lange gebunden bist, wie man unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort rechnen kann.

Auch darüber lässt sich natürlich im Detail streiten; warte also einfach die nächste Reaktion ab. Evtl schlägt die Person ja ab. Und wenn nicht, musst du wohl oder übel euren Vertrag erfüllen.