Wenn ich abreit, muss mein Vater trotzdem unterhalt zahlen?

2 Antworten

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und weiterhin die Schule besuchst oder studieren würdest,dann steht dir auch weiterhin Unterhalt zu !

Würdest du diesen Nebenjob nur Kurzzeitig ausüben,also z.B. nur in den Ferien oder aber dauerhaft,aber dann nur einen geringen Betrag verdienen würdest,der dir nur dein Taschengeld etwas aufbessern würde,dann hätte das auf den Unterhaltsanspruch keine Auswirkungen.

Machst du das aber dauerhaft und verdienst da ein paar hundert Euro pro Monat,dann kann der Unterhaltspflichtige einen Teil deines Einkommens vom Unterhalt abziehen.

Solange du noch keine 18 bist,würde dein Vater dir Barunterhalt schulden bzw.deiner Mutter für dich und deine Mutter würde dir Naturalunterhalt leisten,also Unterkunft,Verpflegung,Kleidung,usw.

Da der Naturalunterhalt dem Barunterhalt bis zum 18 Lebensjahr gleichzusetzen ist,würde dieser anrechenbare Teil deines Einkommens auf beide Elternteile gleichmäßig verteilt.

Erst ab dem 18 Lebensjahr sind dir dann beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,dann würde der anrechenbare Teil deines Einkommens + das volle Kindergeld von deinem Unterhaltsanspruch abgezogen.

Solange du also noch zur Schule gehst,bist du nicht verpflichtet einer Beschäftigung nachzugehen,deshalb würde dein dauerhaftes Einkommen in der Regel nur zu 50 % angerechnet.

Vorher würde aber eine Pauschale zwischen 40 € - 60 € für Arbeitsaufwendungen ( Fahrgeld ) abgezogen und vom Rest dann 50 % angerechnet,die anderen 50 % sind dein Freibetrag.

Würden die Aufwendungen höher liegen,dann können diese natürlich in tatsächlicher Höhe geltend gemacht werden,wenn du es nachweisen kannst.

Wenn Du noch minderjährig bist, ist Dein Vater weiterhin für Dich unterhaltspflichtig an Deine Mutter.           

Solltest Du dann regelmäßig etwas verdienen, reduziert sich der Unterhalt, den der Vater  an die Mutter zahlen muss; handelt es sich um eine kurzzeitige Beschäftigung (Ferienjob o.ä.), würde diese nicht angerechnet.


Sobald Du volljährig bist, musst Du Deine Unterhaltsansprüche an die Eltern selbst stellen.

(Das kann die Mutter dann nicht mehr tun, da sie dann ggf. selbst barunterhaltspflichtig ist - sie könnte Dir ihren Anteil allerdings weiterhin in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren).

Du hast dann aber nur noch einen Unterhaltsanspruch, wenn Du noch eine reguläre Schule besuchst oder Dich in der ersten Ausbildung befindest (und selbst nicht genug verdienst).

Würdest du das Abitur dann z.B. nach einer abgeschlossener Schulausbildung "nachholen" oder ggf. an einer Abendschule absolvieren...., hättest Du keinen Anspruch mehr auf elterlichen Unterhalt.