Wenn Eltern zusammen ein Testament unterschreiben. Kann es der Vater auf der Rückseite mit seiner Unterschrift widerrufen?

3 Antworten

Der Vater hat es ja nicht widerrufen, er hat es nur ergaenzt. Das Amtsgericht liegt sicher richtig mit sener Einschaetzung, und was auf der Vorderseite steht, ist nun nicht mehr relevant. Der Sohn aus erster Ehe hat wie die anderen Kínder einen Pflichtteilsanspruch. Wer spaeter einmal die Mutter beerbt, ist eine ganz andere Frage; wenn sie das regeln moechte, sollte sie ein neues Testament machen.

Da meint der Sohn was Falsches. Er ist als Stiefsohn garnicht am Nachlass seiner Stiefmutter erbberechtigt und ausdrücklich nicht als Erbe seines Vaters benannt worden.

Denn die gemeinsame Verfügung ist mit dem Tod des Vaters aufgehoben, da sie ausdrücklich nur unter der bedingenden Auflassung gleichzeitigen Verstebens der Testierenden errichtet wurde: "Falls uns beiden etwas passiert…"

Mithin gilt sein Einzeltestament, worin seine (zweite) Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt ist.

Der Auffassung des Gerichts vermag ich mich vollinhaltlich anzuschliessen. Die Kinder des Erblassers können ihr zu ihrer gesetzl. Erbquote hälftiges Pflichtteilsrecht in Geld gegen die vermögensrechtsnachfolgende Witwe fordern.

G imager761

Also, folgendes,

Der erste Testamentsteil, ist ein bedingtes Testament, bedingt daher, das es nur für den Fall ist, das beide relativ "zeitgleich" sterben (z.B.: Autounfall)
Der hintereteil, ist für den Fall, dass falls nur der Vater stirbt, das man dann weiß was sache ist. 
In dem Fall, bekommen die direkten Kinder ihren Pflichtteil und mit dem Rest wird  verfahren wie im hinteren Teil beschrieben. 
Für den hniteren Teil spielt das was vorne draufsteht keine rolle. 
(Ich bin aber kein rechtsverdreher deswegen sind meine Angaben ohne gewehr)