Wenn eine Reha ohne Erfolg bleibt, wie geht es dann weiter?
Nach einem Wegeunfall im Februar mache ich seid Mai ambulante und stationäre reha. Nun hieß es das keine weitere mehr genehmigt wird da ausgeschöpft und man nun schauen müsste. Heißt dann was? Jetzt der Punkt wo es um Erwerbsunfähigkeit Rente geht?? Ich will eigentlich keine Rente sondern wieder endlich normal arbeiten gehen. Jemand meinte ich müsste dies alles nun beantragen bzw zu Gutachtern usw. Kennt sich jemand mit diesem Ablauf der kommt ein wenig aus? Liebe grüße
3 Antworten
Die Frage ist, was man selbst als Erfolg ansieht?
Das optimale Ergebnisse aus objektiver Sicht wäre natürlich die volle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Das will aber nicht jeder, sondern oftmals wird eine Reha nur mit dem Ziel angetreten, im Entlassungsbericht die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
Realistisch halte ich eine Linderung des Leidens schon für einen Erfolg. Letztlich hängt es aber zum Teil auch von jedem Einzelnen ab, ob er danach wieder arbeiten möchte oder nicht.
Wenn gar nichts mehr geht ist ein Rentenantrag wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit die einzige Alternative,.
Nach einer erfolglosen Reha bleibst Du zunächst arbeitsunfähig und stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Es sei denn Du willst unbedingt wieder arbeiten, dann steht das ganze auf einem anderen Blatt.
Der nächste Schritt wäre, daß Du einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente bei der DRV stellen wirst. Den Antrag kannst Du im Internet runter laden oder Dir auch zuschicken lassen. Fürs richtige Ausfüllen kannst Du einen Rentenberater der DRV aufsuchen, die machen das mit Dir kostenlos.
Vom Antrag bis zur Entscheidung kann 6 Monate vergehen, muß aber nicht so lange dauern. Du wirst vermutlich noch einen Gutachter der DRV aufsuchen müssen, um Deinen Gesundheitszustand und die tatsächliche Arbeitsfähigkeit einzuschätzen. Die DRV wird sich nach dem Gutachten richten.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, hast Du ein Recht auf Widerspruch. Hierfür macht es Sin beim SOVD oder beim VDK Mitglied zu sein, damit Du Rechtsbeistand hast um den Widerspruch durchzuführen, es sei denn Du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Bei erfolglosem Widerspruch stehst Du höchstwahrscheinlich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, da Du als arbeitsfähig eingestuft wirst.
Du kannst aber auch ein oder zwei Jahre später ein neuen Anlauf nehmen und die Rente wieder beantragen, wenn sich Dein Zustand nicht gebessert hat. Habe auch erst beim zweiten Anlauf die Rente bekommen.
Du musst genau die Empfehlungen im Rehaabschlussbericht lesen. Dort stehen zwei Punkte. 1. zu deiner Arbeitsfähigkeit a) Arbeitsfähig b) Arbeitsunfähig aber voraussichtlich in 3-4 Monaten wieder arbeitsfähig c) Arbeitsunfähig
Punkt 2) Erwerbsfähig a) über 6 h b) 3-6h c) unter 3 h
Guck genau was die Angekreuzt haben!
Dann kommen noch Empfehlungen zb Berufswechsel, Leistungen zur Teilhabe oder Eingliederung durch die Krankenkasse.
Auch stehen noch berufliche Einschränkungen da, zb kein Schichtdienst mehr.
Gemäß dieser Empfehlungen geht der Weg denn weiter.