Wenn ein Rentner am 1. des Monats stirbt, steht ihm dann für diesen einen Tag anteilig Rente zu?
2 Antworten

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rente
Für den Todesmonat wird die Rente noch voll gezahlt, egal, an welchem Tag man stirbt.
Achtung! Wenn die Rente schon 2004 bezogen wurde, wird sie jeweils am ersten Tag des Monats im Voraus gezahlt - am Monatsende kommt dann also nichts mehr.

Lt. FAQ auf der Seite der deutschen Rentenversicherung endet der Rentenanspruch mit Ablauf des Todesmonats (http://www.deutsche-rentenversicherung.de).