Wenn ein Mann eine Frau schlägt..?

6 Antworten

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Paragraph 32 im StGb beschreibt das "Notwehrgesetz" ziemlich genau.

Du darfst gegenwärtige Angriffe auf dich Selbst, auf andere und auf Wertgegenstände abwehren.

Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er

  1. Kurz bevor steht
  2. Gerade stattfindet
  3. Oder noch andauert

Damit wäre geklärt: Wenn du den Typen zusammenschlägst, nachdem er die Frau bereits geschlagen hat, hast du einfach schwere Körperverletzung begangen.

Ist der Mann aber noch dabei die Frau zu verprügeln, darfst du ihn mit allen Mitteln abwehren, die geeignet sind, den Angriff beenden zu können.

In jedem Fall solltest du aber in die Situation einschreiten und aufpassen, dass nichts schlimmeres passiert.

Gute Antwort.

Wenn du ihn durch festhalten davon abhälst sie weiter zu schlagen und ihn den Behörden übergibst, dann ist das okay.

Wenn du ihn einfach verkloppst ist das Körperverletzung, auch mit dem ehrenwerten Grund.

Aber wenn er dir eine zimmert, nachdem du ihn abgehalten hast die Dame weiter zu hauen, indem du, was weiß ich, seinen Arm festgehalten hast bevor er die Schlagbewegung ausführen konnte und du ihn zum abwehren umhaut, fällt das unter Notwehr, wenn die Frau das bezeugt.

Zusammenschlagen ist nicht gerechtfertigt. Die gegenwärtige rechtswidrige Handlung des Täters ist da lange beendet. Du machst dich also wegen Körperverletzung strafbar.

Ja, wäre es, weil dann die Notwehrsituation vorbei wäre.

Ja weil die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt..

Wenn du den Typen verjagst oder festhälst und die Polizei rufst ist das Verhältnismäßig.. Wenn du ihn zusammenschlägst ist es ne Straftat.

Notwehr hat nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun.

Wenn man jemanden zusammenschlägt, ist das also keine Straftat, weil es unverhältnismäßig wäre, sondern weil das nichts mit Notwehr zu tun hat und reine Körperverletzung ist.

Festhalten darf man (soweit ich weiß) jemanden nur, wenn er seine Identität nicht preisgibt.

@CharliePace

Das ist nicht richtig, auch in Notwehrsituationen spielt die Verhältnismäßigkeit eine durchaus tragende Rolle. Jedoch jemanden mit dem Vorsatz zusammen zu dreschen ist natürlich eine Straftat selbst wenn es eine Notwehrsituation zu grunde liegt, da gebe ich dir recht.. Nichts anderes schrieb ich aber auch.

Bei einer Fremden Person ist wohl davon auszugehen das man ihre Personalien nicht kennt.. Oder würdest du vorher noch schnell ne Umfrage machen und dir den PA zeigen lassen?

@dominant
Das ist nicht richtig, auch in Notwehrsituationen spielt die Verhältnismäßigkeit eine durchaus tragende Rolle.

Dass Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen würde, ist ein weit verbreiter Irrtum, der leicht zu wiederlegen ist. Zum einen steht das Wort nirgendwo im Gesetzestext und zum zweiten wäre das völlig Sinnlos.

@CharliePace

Ich hab jetzt nicht die Zeit dafür, sonst würde ich dir mal paar Grundsatzurteile heraussuchen.Es ist weder ein Irrtum und mit diesen Urteilen kann ich dir deine Thesen durchaus widerlegen.Ich hab mal ne Zeit als Security gearbeitet.. Da war gerade die Verhältnismäßigkeit bei Gerichtsverhandlungen nach Aktionen ein großes Thema.

@dominant

Es gibt viele Fehrurteile und bei Leuten wie dir (Security) wird oft geschaut, ob du nicht kompetent genug bist um mildere Mittel zu nutzen.

Viele Richter gehen davon aus, dass man, nur weil man im Sicherheitsbereich arbeitet oder Kampfkünstler ist, anders hätte handeln können.

Verhältnismäßigkeit würde bedeuten, dass sich Frauen nur mit einem Penis gegen eine Vergewaltigung wehren dürften, weil der Penis in diesem Fall die Angriffswaffe ist.

Daran sieht man, es ist Schwachsinn.

@CharliePace

Als Verhältnismäßigkeit wird auch definiert ob du festhälst, schlägst, trittst, Hilfsmittel dazu nimmst, wenn es ggf nicht erforderlich gewesen wäre um eine Situation zu klären oder einer sich in Not befindlichen Person zu helfen.

Die Wahl der Mittel stehen in dem Fall in der Verhältnismäßigkeit zur Situation.
Handelst du Unverhältnismäßig haste ne Körperverletzung an der Backe.

@dominant

Ne eben genauso ist es nicht. Es ist nur gefordert, dass man das nächstmögliche Mittel, welches zur Verfügung steht, anwendet. Wenn dich also jemand mit Tritten und Schlägen angreift, du aber einen Schlagatock in der Hand hälst, musst du nicht zuerst den Stock weglegen. Das wäre ja Schwachsinn.

Gleiches gilt natürlich auch für eine Schusswaffe. Es wäre unlogisch, wenn man zuerst einmal die Waffe weglegen müsste, damit man sich verteidigen kann.

Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass man gleiches nur mit gleichem begegnen darf.

Wie gesagt, Gerichte entscheiden öfters auch falsch.