Wenn ein Kind mietfrei in eine Wohnung der Eltern zieht, auf was muss man da achten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Finanzamt hat ein Auge darauf und auch andere Mieter, wenn es ein Mehrfamilienhaus ist.

Denn man muss auch die Nebenkostenabrechnung dabei beachten.

Am Besten, man wendet sich mal an einen Steuerberater, wen man keinen hat.

Das Finanzamt könnte das als Schenkung rechnen. Da habt ihr aber einen Freibetrag von 400.000€, sollte also unproblematisch sein.

Es arbeitet ja fuer die Miete! Fuer uns! 

Ihr könntest die Unkosten und den Aufwand noch steuerlich zur Anrechnung bringen.

Das muß vertraglich geregelt werden : Beschreibung der zu erfüllenden Aufgaben , mit terminierung ;

Übernahme der Festkosten - Müll - Wasser - Strom/ Gas-Telefon.

Plötzlich fällt Kindern plötzlich besseres ein als die mündlichen Vereinbarungen mit den Eltern zu erfüllen  !!  Leider zu oft !


Ich hatte vor nunmehr 40 Jahren folgenden Fall: Meine Mutter führte im UG ihres elterlichen Hauses (das ihrer Schwester gehörte) einen kleinen Tante-Emma-Laden (ca. 18 qm). Miete hat meine Tante dafür nie verlangt, sie durfte sich im Gegenzug dafür aber die Lebensmittel nehmen die sie für ihren 2-Personen-Haushalt brauchte. 

Nach ihrem Tod habe ich das Haus geerbt und umgebaut, der kleine Laden meiner Mutter aber blieb unverändert erhalten und auch das "Mietverhältnis" blieb das selbe - ich bekam die Lebensmittel für meine Familie (bis zu einem gewissen monatlichen Betrag, damals ca. 200 DM) umsonst, denn auch Strom und Wasser gingen auf meine Rechnung da nur ein Stromzähler bzw. eine Wasseruhr vorhanden waren.

Das war gleich bei meiner ersten Einkommensteuer-Erklärung dem Finanzamt aber ein Dorn im Auge und sie rechneten mir 500 DM Mieteinnahmen an. Daran konnten auch die div. Einsprüche und Schreiben meines Steuerberaters nicht ändern, es blieb dabei.

Das Finanzamt erklärte das damals so: Es sei "mein Problem" wenn ich auf die Mieteinnahmen verzichten würde obwohl ich die Möglichkeit hätte meine Einnahmen dadurch zu erhöhen - ja es wurde sogar so ausgelegt, daß ich quasi dem Finanzamt gegenüber falsche Angaben machen würde denn ich könne ja nicht nachweisen, daß ich wirklich Lebensmittel in Höhe der "angenommenen monatlichen Miete" dafür erhalte. 

Ich würde Euch jedenfalls raten, erkundigt Euch bei einem Steuerberater/Rechtsanwalt (am besten bei beiden) um auf Nummer sicher zu gehen, sonst wird Euch diese Gefälligkeit möglicherweise zu Eurem Nachteil ausgelegt.

Daran konnten auch die div. Einsprüche und Schreiben meines Steuerberaters nicht ändern, es blieb dabei.

Ihr Steuerberater hat doch auch versagt!?!

Schwarzmarkthandel von Naturalien war dem Staat spätestens nach 1945 bereits "ein Dorn im Auge"!

Sowas weiß jeder Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht!

Es verwundert, dass man den Kleingewerbebetrieb noch nicht steuerlich nach "Strich und Faden auseinandergenommen" hat!?!