wenn ein gelernter Koch die Lebensmittel 3 Tage nicht in die Kühlung stellt und Ware ist verdorben, muss er dafür haften oder zahlt der Besitzer den Schaden?

2 Antworten

Eine Abmahnung dürfte in jedem Falle gerechtfertigt sein. Ohne Abmahnung wirst du im Wiederholungsfalle keine wirksame Kündigung aussprechen können. Ansonsten dürfte es auf die genauen Umstände ankommen. Von was für Lebensmitteln respektive von was für einem Wert reden wir denn überhaupt? Wie kommt es, dass ein Koch diese nicht in den Kühlraum stellt? Welche Vorschriften gibt es insoweit?

Ich würde sagen, da das eindeutig die Schuld des Kochs ist, wird er zur Verantwortung gezogen werden. Ist ja auch nur richtig so.

...kann mir da jemand mit einer rechtlichen Grundlage helfen?

@neumannr

Deutsches Arbeitsrecht (Parallel-Urteile).

Das ist ungefähr so, als hätte ein Berufskraftfahrer Diesel statt Benzin getankt.

Arbeitsrechtlich besteht natürlich die Möglichkeit, ihm eine Abmahnung zu erteilen.

Eine andere Möglichkeit wäre, sich ihn "zur Brust zu nehmen", und im mit seinem Einverständnis den Warenwert in der nächsten Gehaltsabrechnung abzuziehen (wenn der Wert nicht so hoch ist, das nichts mehr überbliebe - ansonsten auf die Folgemonate aufteilen).